Wärmepumpen im Altbau
Das ändert sich 2023 beim Immobilienkauf !
1. Preise geben nach
Wer die letzten Jahre nicht erfolgreiche war beim Immobilienkauf, kann aktuell wieder günstiger erwerben. Zum ersten Mal seit zwölf Jahren sind die Preise für Wohnimmobilien deutschlandweit gesunken. Außer in Berlin. Wir erwarten weiter sinkende Preise in überschaubarem Ausmaß.
2. Zinsanstieg verlangsamt sich
Der Vorteil sinkender Kaufpreise wirkt sich bei viel Eigenkapital günstig aus. Muss der Immobilienkauf größtenteils mit einem Darlehn finanziert werden, schwindet der Preisvorteil zusammen. Wir rechnen in 2023 mit moderaten Zinssteigerungen
3. Mehr Förderung
Ab April 2023 unterstützt der Bund den Immobilienkauf zur eigenen Nutzung. 1,1 Milliarden Euro sind zur Förderung von Wohneigentum für Familien und für den klimafreundlichen Neubau vorgesehen. Familien mit weniger als 60.000 Euro Jahreseinkommen sollen zinsgünstige Darlehen der KfW-Bank bekommen, die sich mit jedem Kind um 10.000 Euro erhöhen.
4. Wohngeld auch für Eigentümer
Mit dem seit Januar 2023 geltenden Wohngeld-Plus-Gesetz kann „Wohngeld“ auch zur Tilgung eines Wohnkredits beantragt werden. Die genaue Höhe des Wohngelds hängt von Einkommen, monatlicher Belastung, Haushaltsgröße und Wohnort ab und wird für jeden Einzelfall berechnet. Der Zuschuss steigt von bisher rund 180 auf bis zu 370 Euro.
5. Höherer Energiestandard im Neubau
Ab 2023 darf der Jahresprimärenergiebedarf neu errichteter Häuser nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nur noch maximal 55 % im Vergleich zu dem gesetzlich definierten Referenzgebäudes betragen.
6. Solardachpflicht soll kommen
Nahezu alle Bundesländer planen zum Klimaschutz früher oder später eine Pflicht zur Installation von Solaranlagen auf allen Neubauhausdächern - bei denen dies möglich ist – einzuführen. Baden-Württemberg führt ab diesem Jahr bereits eine Solardachpflicht auch bei grundlegenden Dachsanierungen ein.
7. Steuervorteil für Photovoltaik
Ab 2023 gibt es zwei steuerliche Erleichterungen für alle, die mit einer Photovoltaikanlage auf dem Hausdach Strom erzeugen oder erzeugen wollen. Für Kauf und Montage kleinerer Photovoltaik-Anlagen bis zu 30kw/h Leistung wird keine Mehrwertsteuer fällig. Und die bisher bestehende Ertragssteuer auf Einnahmen aus Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt-Peak auf Einfamilienhäusern fällt weg.
Quellen: eigene Recherche, Foto: © gopixa / 123RF, keine Gewähr für die Angaben.
Wohn-Riester künftig für energetische Sanierung nutzbar
Ab 2024 kann die staatlich geförderte Eigenheimrente - Wohn-Riester genannt - zur energetischen Sanierung von Wohneigentum eingesetzt werden.
Die Gesetzesänderung ermöglicht einen energetische besseren Gebäudezustand durch Dämmung oder eine energiesparende Heizung und verringert so die laufenden monatlichen Ausgaben der selbstnutzenden Eigentümer. Im Gegenzug bleibt vom Einkommen mehr zum Leben übrig – auch im Alter. Denn die Rechnung geht durch weiter steigenden Energiekosten und die höheren gesetzlichen Anforderungen ziemlich sicher immer besser auf.
Die Nutzung der Riester-Förderung ist für energetische Sanierungen analog der Nutzung für den altersgerechten Umbau ausgestaltet. Gefördertes Altersvorsorge-Kapital kann für verschiedene Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, neue Außentüren und Fenster, einen Austausch der Heizungsanlage oder deren Optimierung sowie den Einbau digitaler Regelungstechnik eingesetzt werden. Die Maßnahmen müssten jenen Anforderungen genügen, die auch für die steuerliche Förderung gelten. Hierfür braucht es eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens. Bis zu drei Jahre nach Anschaffung der selbst genutzten Immobilie muss für deren Umbau mindestens 6.000 Euro Riester-gefördertes Kapital entnommen werden, zu einem späteren Zeitpunkt müssen es mindestens 20.000 Euro sein.
Quellen: eigene Recherche, assCompact, Foto: © stuartphoto / 123RF
Bundesregierung plant milliardenschwere Entlastungen
Für 2023 hat die Bundesregierung eine ganze Reihe von Steuerrechtsänderungen zur Entlastung der Steuerzahler auf den Weg gebracht. Durch die geplanten Maßnahmen sollen die Steuerzahler in 2023 um 3,16 Mrd. Euro und bis 2026 um insgesamt ca. 6,9 Mrd. Euro entlastet werden.
Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags
Der Sparer-Pauschbetrag soll von derzeit 801 Euro auf 1.000 Euro für Alleinstehende und von 1.602 auf 2.000 Euro für Ehegatten bzw. Lebenspartner zu erhöhen.
Erweiterte Nutzung steuerliche Identifikationsnummer
Die Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer soll erweitert und dadurch z.B. die Auszahlung zukünftiger Leistungen des Bundes wie zum Beispiel Nothilfen oder Klimagelder erleichtert werden.
Vollständiger Sonderausgabenabzug bei der Rente
Um eine doppelte Besteuerung zu vermieden, soll der vollständige Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen auf 2023 vorgezogen werden.
Grundrentenzuschlag wird steuerfrei gestellt
Der Grundrentenzuschlag für Niedrigeinkommensbezieher soll steuerfrei gestellt werden. Dadurch könnte der Grundrentenzuschlag ungeschmälert zur Sicherung des Lebensunterhalts beitragen.
Erhöhung Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder
Der Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder, die sich in Berufsausbildung befinden und auswärts untergebracht sind, soll von 924 Euro auf 1.200 Euro pro Kalenderjahr erhöht werden.
Verbesserte Abschreibung für Immobilien
Zur steuerlichen Verbesserung der Abschreibung von Neubau-Immobilien wird der lineare AfA-Satz von 2 auf 3% angehoben werden. Damit werden zukünftig alle Neubauten grundsätzlich über einen Zeitraum von nur noch 33 Jahren statt wie bisher über 50 Jahre abgeschrieben.
Quellen: eigene Recherche, assCompact, Foto: © ginasanders / 123RF
Wie Sie Ihre Eigentumswohnung noch 2022 zum Höchstpreis verkaufen
Es mag sich so anfühlen, als lebten wir gerade in einer Immobilienblase, aber das wird nicht ewig so bleiben. Und wenn die Blase platzt, wird der Verkauf Ihrer Eigentumswohnung in den nächsten Jahren zu einer echten Herausforderung. Das heißt: Sie sollten jetzt schnell noch versuchen Ihren Gewinn zu verdienen. Und so geht's wenn Sie kein Maklerprovision bezahlen wollen:
Vorbereitung
Schnell eine Anzeige ins Internet stellen und schauen was passiert. Mit dieser Einstellung werden Sie höchstwahrscheinlich keine Kaufinteressenten finden und wenn doch, Ihre Immobilie weit unter Wert verkaufen. Bevor die Verkaufsanzeige veröffentlicht wird müssen Informationen über den regionalen Immobilienmarkt eingeholt und der Wert der Immobilie ermittelt werden. Sie müssen alle Unterlagen für den Verkauf aktualisieren oder neu einholen. (z.B. Grundrisse, Flurkarte, aktueller Grundbuchauszug, gültiger Energieausweis, Wohnflächenberechnung, Baulastenkataster, Altlastenkataster). Die Immobilie muss innen und außen für die Besichtigungen optimal vorbereit werden. Planen Sie genügend Zeit für Behördengänge, Kommunikation mit Interessenten und Besichtigungen mit potenziellen Käufern ein. Bereiten Sie sich auf alle möglichen Fragen der Interessenten vor.
Kaufpreis festlegen
Viele Haus- oder Wohnungsbesitzer nehmen den Kaufpreis den sie einst ausgaben plus einem „emotionalem Gewinn“. Der Verkaufswert kann aber weit darunter oder darüber liegen. Entscheidend für die Höhe des realistischen Verkaufspreises sind am Ende Angebot und Nachfrage zum Zeitpunkt des Immobilienverkaufs. Diesen vorauszusehen, erfordert viel Erfahrung. Eine Grundlage für die Verkaufspreisfindung bildet der tatsächliche Wert der Immobilie. Um diesen zu ermitteln, können Sie die ortsüblichen Immobilienpreise vergleichbarer Immobilien analysieren. Aber Achtung: Dies sind Angebotspreise und nicht die tatsächlichen Verkaufspreise. Einen verlässlichen und objektiven Wert erhalten Sie nur von einem ausgebildeten Gutachter oder erfahrenen, lokalen Makler.
Präsentation
Niemand möchte eine Immobilie kaufen, die bereits auf den ersten Blick ungemütlich und unaufgeräumt wirken. Bevor Sie Ihre Immobilie für die Vermarktung und Besichtigungen freigeben, sollte diese ansprechend aussehen. Machen Sie Ordnung. In den Räumen, in Keller, Garage und Garten. Lassen Sie keine persönlichen Gegenstände herumliegen, die bei der Besichtigung ablenken können oder wertvoll sind. Investieren Sie in Ihren Verkaufserlös und beseitigen Sie Sie die größten optischen Mängel (Wände neu streichen, Duschvorhang erneuern, etc.). Fotos von innen und außen müssen hochwertig sein. Sie sind das Aushängeschild der Immobilie.
Vermarktung
Erstellen Sie für Ihre Interessenten von Ihrer Immobilie ein strukturiertes und anschauliches Exposé, das alle wichtigen Informationen, Bilder und Unterlagen enthält. Ein Online-Inserat auf eines der vielzähligen Immobilienportale zu stellen, ist meist nicht ausreichend. Buchen Sie Anzeigen bei zwei oder drei Portalen. Ihre Nachbarschaft können Sie mit einem „Zu Verkaufen“-Schild auf Ihren Verkauf aufmerksam machen. Führen Sie Besichtigungen zu einer Tageszeit durch, an der die Innenräume am besten beleuchtet sind. Sorgen Sie für frische Raumluft und angenehme Raumtemperaturen.
Kommunikation mit Interessenten
Um Ihre Wohnung zu verkaufen, müssen Sie für potenzielle Interessenten telefonisch und per E-Mail gut erreichbar sein. Wenn Sie einen Anruf verpassen, rufen Sie schnellstmöglich zurück. Muss der Anrufer oder Absender länger als einen Tag auf Ihre Antwort warten, kann er den Eindruck bekommen, dass Sie es mit dem Verkauf nicht ernst meinen. Gute Kommunikation bedeutet aber auch Transparenz: Beantworten Sie alle Fragen von Interessenten ehrlich und nach bestem Gewissen. Lassen Sie sich nicht auf einen Besichtigungstourismus ein. Verlangen Sie bei ernsthaften Verkäufen Bonitätsnachweise. Nehmen Sie keine Angebote für Ihre Eigentumswohnung an, die nicht all Ihre Vorstellungen erfüllen.
Quellen: eigene Recherche, Foto: © tarikvision / 123RF
Wenn ihnen das alles zu kompliziert, aufwendig und zeitintensiv ist: Sprechen Sie uns an. Wir machen das für Sie. Mit Erfolg. Versprochen!