Was Privatanleger von institutionellen Investoren lernen können !
Institutionelle Investoren agieren mit gezielten Strategien
Eine der Strategie liegt in der sogenannten Manage-to-Green-Entwicklung. Dabei steht der Kauf von Immobilien im Fokus, die durch energetische Sanierungen aufgewertet werden können. Auch Neubauten erfreuen sich bei den Investoren einer hohen Beliebtheit. Eine weitere Strategie ist der Kauf großer Wohnungsbestände in Stadtteilen mit moderatem Preisniveau. Diese Strategie ermöglicht den Investitionen Kostenvorteile durch effiziente Verwaltung. Alle Strategien bieten Potenzial für langfristige Wertsteigerungen.
Warum institutionelle Investoren jetzt einsteigen
Mehrere Faktoren begünstigen die Investitionsaktivitäten:
- die sinkende Inflation und die Erwartung weiterer Zinssenkungen machen Fremdfinanzierungen wieder attraktiver.
- die geringe Bautätigkeit sorgt für ein begrenztes Neubauangebot, was im Gegenzug den Markt für Bestandsimmobilien interessanter macht
- durch die demografische Entwicklung ist die Nachfrage nach Wohnraum in den wirtschaftsstarken Regionen Deutschlands, durch Zuzüge und ein daraus resultierendes Bevölkerungswachstum weiterhin hoch.
Was können private Anleger daraus lernen und übernehmen?
- werthaltiger Standorte mit stabilem Mietwachstum und positiver Bevölkerungsentwicklung auswählen
- Objekte mit energetischem Optimierungspotenzial sind besonders lukrativ, da neben dem Wertzuwachs auch von staatlichen Förderungen profitieren werden kann
- Neubauten und Immobilien ab Baujahr 2014 unterliegen nicht den regulatorischen Risiken wie Mietpreisbremse und bieten daher eine erhöhte Planungssicherheit.
Jetzt die Chancen nutzen
- Grundsätzlich gilt: Langfristiges Denken und Handeln zahlt sich aus
- Wohnimmobilien sind kein spekulativer Markt, sondern eine Investition in nachhaltige Mietrenditen und in ein begrenztes Angebot
- Wer jetzt mit Bedacht investiert, könnte in Zukunft von steigenden Preisen profitieren
- Wohnraum wird knapp und die Nachfrage danach stabil bleiben, somit sind die langfristigen Wachstumsperspektiven positiv
Der beste Zeitpunkt für ein kluges Immobilieninvestment? Jetzt.
Quelle: eigene Recherche, Gastbeitrag von Jörg Neuss - Geschäftsführer der Accentro GmbH in AssCompact, Bild: KI-generiert mit DALL·E
Spielregeln für die Nutzung von E-Bikes in Mehrfamilienhäusern
E-Bikes sind in Deutschland zunehmend beliebt: 2023 machten 2,1 Millionen Verkäufe über 50 Prozent des Fahrradmarkts aus. Diese Entwicklung bringt neue Herausforderungen für Mieter und Vermieter in Bezug auf das Laden und Abstellen von E-Bikes. Im Folgenden lesen Sie eine mietrechtliche Einordnung der häufigsten Fragen zu E-Bikes in Wohngebäuden.
Mieter dürfen ihre E-Bike-Akkus grundsätzlich in der eigenen Wohnung laden, da dies zum üblichen Gebrauch der Mietsache zählt. Allerdings sollten dabei Sicherheitsvorkehrungen beachtet werden, wie beispielsweise, dass nur unbeschädigte Originalladegeräte verwendet werden, der Ladevorgang überwacht wird, sich keine brennbaren Materialien in der Nähe befinden und die Haftpflichtversicherung über den E-Bike-Besitz informiert ist. Eine Rücksprache mit dem Vermieter ist schon allein deshalb sinnvoll, um die Kapazität des Stromnetzes sowie brandschutzrechtliche Vorgaben zu klären.
Das Laden von E-Bike-Akkus in gemeinschaftlich genutzten Räumen wie Fluren oder Kellern bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Ohne diese Zustimmung kann es als unbefugter Eingriff in das Eigentum des Vermieters gewertet werden. Zudem können brandschutzrechtliche Vorschriften weitere Einschränkungen erfordern. Wird ein Kellerraum exklusiv mitvermietet oder gestattet der Vermieter dem Mieter grundsätzlich die Ladung innerhalb der Gemeinschaftsräume, muss sichergestellt sein, dass die anfallenden Stromkosten dem jeweiligen Mieter korrekt zugeordnet werden. Dies kann beispielsweise durch einen separaten Stromzähler oder eine andere geeignete Abrechnungsmethode erfolgen. Ohne eine solche Regelung könnten die Stromkosten über den Allgemeinstrom abgerechnet werden, was zu Unstimmigkeiten und Benachteiligung der anderen Bewohner führen kann und somit als unzulässig zu klassifizieren ist. Vermieter dürfen ihre Zustimmung zum Laden von E-Bike-Akkus in gemeinschaftlich genutzten Räumen an Bedingungen knüpfen, wie etwa den fachgerechten Einbau des Ladesteckers, regelmäßige Überprüfung der elektrischen Anlage, die Installation eines separaten Stromzählers, zusätzliche Brandmelder, die Meldung an die Versicherung und spezifische Vorgaben zum Ladevorgang und zum Rückbau.
Mieter dürfen Fahrräder in Gemeinschaftsflächen wie Hausfluren abstellen, solange sie dabei die Interessen des Vermieters und der anderen Bewohner berücksichtigen. Es ist darauf zu achten, dass keine Fluchtwege versperrt oder Brandschutzbestimmungen verletzt werden. Der Vermieter kann in der Hausordnung oder im Mietvertrag festlegen, dass Fahrräder nur in dafür vorgesehenen Bereichen wie etwa dem Fahrradkeller abgestellt werden dürfen.
Verursacht ein Mieter durch unsachgemäße Handhabung einen Brand, haftet er für die entstandenen Schäden. In der Regel deckt die Privathaftpflichtversicherung solche Schäden ab, sofern kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten vorliegt, der Mieter also alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen hat. Bei Schäden ohne Verschulden des Mieters kommen die Gebäudeversicherung des Vermieters und die Hausratversicherung des Mieters zum Tragen. Diese Versicherungen wiederum können Regressansprüche gegen den Mieter beziehungsweise seine Haftpflichtversicherung und/oder den Akkuhersteller geltend machen.
Hinweis: Entscheidungen der Rechtsprechung sind sehr komplex. Eigene juristische Bewertungen ohne fachkundige Kenntnis sind nicht empfehlenswert. Ob diese Einordnungen auch auf Ihren Sachverhalt Anwendung findet, kann Ihnen nur ein Rechtsberater erklären.
Quelle: eigene Recherche, Haus & Grund Rheinland Westfalen, Foto ©OceanProd / Adobe Stock
Die Energieeffizienzklasse beeinflusst den Immobilienwert
Laut einer Analyse weisen über ein Drittel der auf immowelt zum Kauf angebotenen Wohngebäude die Energieeffizienzklassen F bis H auf, bei Einfamilienhäusern sogar jedes zweite Gebäude. Wohngebäude mit diesen Energieeffizienzklassen haben einen enormen energetischen Sanierungsbedarf.
Die Studie von Immowelt zeigt des Weiteren, dass z.B. die Energieeffizienzklasse A+ den Immobilienwert bei Häusern um bis zu 12 % gegenüber einem mittleren Energiestandard steigert. Bei Eigentumswohnungen sind es 11 % Steigerung. Die schlechteste Effizienzklasse hingegen kann den Wert eines Hauses um bis zu 13 % und den einer Eigentumswohnung um 6 % schmälern.
Fazit: Eine energetische Sanierung lohnt immer. Sie entlastet den eigenen Geldbeutel durch Energieeinsparung, schont unsere Umwelt und Ressourcen und erhöht den Immobilienwert.
Quelle: eigene Recherche, Analyse, Studie und Statistiken von immowelt, ©DG-Studio / Adobe Stock
Achtung ! Betrugsmasche auf dem Wohnungsmarkt
Immer häufiger nutzen Betrüger den angespannten Wohnungsmarkt aus, um mit gefälschten Wohnungsanzeigen und falschen Versprechungen Kautionen und Vorauszahlungen von Interessenten zu ergaunern.
Dr. Christian Osthus, IVD-Geschäftsführer sowie Syndikusrechtsanwalt erläutert die Vorgehensweise: „Die Täter geben sich häufig als Vertreter seriöser Immobilienunternehmen aus und nutzen deren Namen, um Vertrauen zu erwecken. Sie schalten vermeintlich attraktive Wohnungsanzeigen auf bekannten Immobilienportalen, die nach kurzer Zeit wieder gelöscht werden. Interessenten werden dann aufgefordert, vor einer Wohnungsbesichtigung Kautionen oder Mieten zu überweisen, oft mit der Begründung, die Immobilie sei stark nachgefragt. Diese Zahlungen landen direkt bei den Betrügern.“
Aktueller Fall unterstreicht die Gefahr
Ein aktuelles Beispiel verdeutlicht die Gefahr: Es betrifft die Firma „Oliver Klenz – Der Immobilienprofi“ aus Flensburg. Betrüger missbrauchen derzeit deutschlandweit den Namen des etablierten Immobilienunternehmens, um Wohnungssuchende mit falschen Angeboten zu täuschen. Betroffene erhalten gefälschte E-Mails und werden aufgefordert, hohe Vorauszahlungen zu leisten. Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, wachsam zu bleiben.
Unser Appell an Wohnungssuchende:
- Keine Zahlungen vor Vertragsabschluss: Gehen Sie niemals auf Forderungen ein, Kautionen oder Mieten vor Unterzeichnung eines Mietvertrages zu überweisen.
- Vorsicht bei Auslandsbezug: Seien Sie skeptisch, wenn die Kontaktaufnahme aus dem Ausland erfolgt oder wenn ungewöhnliche Zahlungsweisen verlangt werden.
- Seriosität überprüfen: Lassen Sie sich nicht von vermeintlich bekannten Unternehmensnamen täuschen. Recherchieren Sie gründlich und hinterfragen Sie Angebote, die zu gut erscheinen, um wahr zu sein. Kontaktieren Sie das Unternehmen unter der auf der Webseite aufgeführten Telefonnummer.
Quelle: eigene Recherche, IVD, Foto: ©studio2013 / Adobe Stock
In 2025 drohen deutlich höhere Betriebskosten
Die Mieten steigen seit Jahren hauptsächlich durch stark steigende Betriebs- und Heizkosten. Denn die Nettomiete betrug in NRW in 2023 im Durchschnitt ca. 8,- Euro/m² und ist nur um 1,5 % zum Vorjahr gestiegen. Das ist deutlich weniger als die Inflationsrate von 5,9 % in 2023. Und deutlich weniger als die Mietpreisbremse mit 10 % und die Kappungsgrenze mit 15% in 3 Jahren erlaubt hätte. Die Vermieter sind demnach nicht für die steigenden Wohnkosten verantwortlich, sondern eher als Garant stabiler Mieten zu betrachten.
Hauptgrund für die in 2023 gestiegenen Wohnkosten sind die erneut massiv um 11,3 % gestiegenen Nebenkosten. Also um fast das doppelte der Inflationsrate. Im Detail betrachtet liegen die Heizkosten mit 21,8 % plus noch vor den Sach- und Haftpflichtversicherungen mit 18,4 % an der Spitze. Platz 3 erklimmen die Aufzugskosten mit einem Plus von 14,3 % vor der Gartenpflege mit 12,8 %.
In 2025 werden Eigentümer und Mieter durch weiter steigende Heizkosten, steigende Kommunalabgaben (Abfallbeseitigung, Straßenreinigung, Schmutzwasserentsorgung, etc.) - bedingt durch die Tarifabschlüsse - und Aufgrund der Grundsteuerreform höherer Grundsteuerhebesätze deutlich stärker zur Kasse gebeten.
Die „2.Miete“ bleibt der Kostentreiber bei den Wohnkosten und ist zu 73,6 % von der Politik beeinflusst.
Quelle: eigene Recherche, NRW Wohnkostenbericht 2024, Foto ©maho / Adobe Stock
Parkplatz als positives Merkmal der Mietsache
Mieter und Vermieter stritten um Zustimmung zur Mieterhöhung. Der Vermieter verwies darin auch auf einen angebotenen PKW-Parkplatz, der vom Mieter nicht genutzt wird.
Die Vermieterin einer Wohnung begehrte von ihrem Mieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung, die nach Einschätzung der Vermieterin noch unterhalb der Vergleichsmiete laut Mietspiegel blieb.
Vermieterin und Mieter waren sich grundsätzlich einig, dass der Mietspiegel – unabhängig von etwaigen Mängeln – die ortsübliche Vergleichsmiete zutreffend abbildete. Streit gab es um einzelne Merkmale der Orientierungshilfen 2 und 5.
Das Landgericht Berlin II entschied, dass die Merkmalgruppe 2 wegen der unstreitig vorhandenen Küchenausstattung positiv zu bewerten sei. Die Merkmalsgruppe 5 hingegen müsse neutral bewertet werden, weil dem Negativmerkmal „besondere Lärmbelastung“ das Positivmerkmal „vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Pkw-Parkplatzangebot in der Nähe” gegenüberstehe, auch dann nicht, wenn dieser Parkplatz bezahlt werden müsse.
Der Einwand des Mieters keinen Stellplatz zu wünschen, fruchtete nicht. Für das Gericht war wohnwerterhöhend und damit entscheidend, dass von der Vermieterin ein Pkw-Parkplatzangebot in der Nähe zur Verfügung gestellt wurde. Es komme nicht darauf an, ob der Mieter das Angebot nutze oder nicht.
Fazit: Ein Parkplatz gilt auch bei Bezahlpflicht als Positivmerkmal der Mietsache.
Quelle: eigene Recherche, Immobilienscout24, Foto: ©hedgehog94 / Adobe Stock
Urteil: LG Berlin II, Urteil vom 25. Juni 2024 - 67 S 80/24
Heizkosten werden günstiger – nur Fernwärme wird teurer
Nach dem starken Anstieg der Heizkosten während der Energiekrise 2022 in Deutschland sinken diese wieder. Für 2024 und 2025 ist mit weiteren Preisrückgängen zu rechnen. Nur nicht bei der Versorgung mit Fernwärme.
Die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online hat den aktuellen Heizspiegel 2024 zu Heizkosten und Energieverbrauch in Privathaushalten veröffentlicht. Die deutschlandweiten Vergleichswerte zum Heizen zeigen, dass der durchschnittliche Mehrfamilienhaushalt mit einer 70 m²-Wohnung im Jahr 2023 für das Heizen mit Gas einen Rückgang von 10% gegenüber dem Vorjahr verbuchen konnte. Die Heizkosten für Wärmepumpen haben sich um 28%, für Holzpellets um 20% und für Heizöl um 19% verringert. Nur bei Fernwärme haben die Preise um 8% zugelegt. Trotzdem liegen die Heizkosten noch immer teils erheblich höher als vor der Energiekrise 2022. Heizen mit Wärmepumpen ist bereits heute deutlich günstiger als mit fossilen Alternativen.
Für 2024 prognostiziert der Heizspiegel eine weitere Entlastung bei den Heizkosten: Für Gas ist mit einer Verringerung um 25% auszugehen, für Wärmepumpen um 18%, für Holzpellets um 6% und Heizöl um 4%. Bei der Fernwärme wird ein Anstieg der Kosten um 21% erwartet.
Auf heizspiegel.de können Verbraucher ihren Heizenergieverbrauch und ihre Heizkosten prüfen und individuelle Spartipps erhalten. (tik)
Quelle: eigene Recherche und AssCompact, Foto: ©karepa / Adobe Stock
Welche Unterlagen Hausbesitzer zum Verkauf bereithalten sollten
Immer wieder stellen wir Immobilienmakler fest, dass das Wissen über die Fakten zur eigenen Immobilie sehr lückenhaft ist. Oft fehlen Unterlagen oder Besitzer wissen nicht, wo welche Informationen zu finden oder wo und wie zu beschaffen sind.
Und das, wo doch der Immobilienbesitz in der Regel die teuerste Anschaffung in unserem Leben ist. Wer sein Traumhaus bezieht, denkt meist nicht mehr über die Archivierung der Baupläne, Grundbuch, Baulasten, etc. nach. Und viele Unterlagen wie z.B. der Energieausweis müssen regelmäßig aktualisiert und etwaigen Veränderungen an der Immobilie angepasst werden. In einer Gesellschaft, die sich permanenten Veränderungen gegenübersieht, Flexibilität im Beruf und bei privaten Lebensumständen verlangt, ist es durchaus ratsam, stets für einen Verkauf der eigenen vier Wände gerüstet zu sein. Denn Käufer und vor allem die finanzierenden Banken lieben gut vorbereitete Papiere.
Welche Unterlagen sind für den Hausverkauf vonnöten?
- Baupläne und Grundrisse aller Etagen mit Stempel des Bauamtes
- exakte Berechnung von Wohn- und Nutzflächen mit Architektenstempel
- Angaben zu Zimmergrößen
- Berechnung des umbauten Raumes
- Baubeschreibung
- Baulastauskunft der Gemeinde
- Altlastenkatasterauskunft der Gemeinde
- Aktuelle Liegenschaftskarte
- Aktueller Grundbuchauszug mit allen Abteilungen
- gültiger Energieausweis
- Auszug aus dem kommunalen Denkmalarchiv
Vorteilhaft sind immer lückenlose Sanierungsnachweise, idealerweise ergänzte um Handwerkerrechnungen mit detaillierten Leistungsbeschreibungen.
Auch Wartungsnachweise der letzten 2-3 Jahre sollten vorhanden sein.
Für den Verkauf einer Eigentumswohnung benötigen Sie zusätzlich
- die Teilungserklärung mit den Aufteilungsplänen und allen etwaigen Ergänzungen
- letzte Wohngeldabrechnung
- aktueller Auszug der Instandhaltungsrücklage
- aktueller Wirtschaftsplan
- vollständige Beschlusssammlung
- Protokolle der letzten 2-3 Eigentümerversammlungen
- Mietverträge, Mieterhöhungen und Betriebskosten-abrechnungen bei vermieteten Eigentumswohnungen
Was nach viel Arbeit aussieht, dürfte bei regelmäßiger Kontrolle und Aktualisierung wenig Mühe machen. Und es lohnt sich auf jeden Fall: Je mehr aussagekräftige und vollständige Unterlagen ein Verkäufer vorlegen kann, desto einfacher und effektiver gestaltet sich der Verkauf der eigenen Immobilie. Wir Immobilienmakler erleben es bei jedem Verkauf aufs Neue und stehen unseren Verkäufern und Käufern immer mit Rat und Tat zur Seite.
Quelle: eigene Recherche, IVD-West, Foto: ©snowing12 / Adobe Stock
Heizungsaustausch: Alle Eigentümer können Förderung beantragen
Ab sofort steht die KfW-Heizungsförderung allen privaten und gewerblichen Eigentümern offen. Und zwar für Eigentümer selbstgenutzter Wohnungen und Häuser, Eigentümer vermieteter Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser, Eigentümer von vermieteten Eigentumswohnungen und Unternehmen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude.
Maximal kann der Förderzuschuss bei 70% der förderfähigen Gesamtkosten liegen. Die Details:
- Selbstnutzer und Vermieter von Einfamilienhäusern, Wohneigentümergemeinschaften sowie private Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern setzt sich die KfW-Zuschussförderung aus einer Grundförderung sowie mehreren möglichen Boni zusammen. Die Grundförderung beträgt auch für Privatpersonen jeweils 30% der förderfähigen Gesamtkosten. Darüber hinaus sind je nach Antragstellergruppe verschiedene weitere Zuschusskomponenten möglich wie z.B.: (Effizienzbonus 5%, Klimageschwindigkeitsbonus 20%, Einkommensbonus von 30%). Maximal kann der Förderzuschuss in Summe bei 70 % der förderfähigen Gesamtkosten liegen. On top kann ein Emissionsminderungszuschlag in Höhe von pauschal 2.500 Euro möglich sein. Die förderfähigen Gesamtkosten berechnen sich auf Basis der Anzahl der Wohneinheiten.
Darüber hinaus gibt es zinsgünstige Ergänzungskredite sowohl für die Investitionen in Wohngebäude als auch in Nichtwohngebäude. Diese Kredite können von Kunden bei Banken und Sparkassen beantragt werden. Ziel der Zuschuss- und Kreditförderungen ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen.
Quelle: eigene Recherche und AssCompact, Foto: ©hkama / Adobe Stock
Käufe von Bauland auf Tiefstand
In Deutschland gab es in 2023 so wenige Käufe von Bauland wie mindestens seit 1995 nicht mehr, laut einer Studie des Gewos-Instituts. Dramatisch ist auch, dass sich die Käufe von Bauland gegenüber 2021 nahezu halbiert haben. Die Beschleunigung ist ein „fatales Signal“ für den dringend benötigten Wohnungsbau.
Die Zahl der Käufe von baureifem Wohnbauland hat 2023 einen historischen Tiefstand erreicht. Gegenüber 2022 wurden 34% weniger Verkäufe mit 40% weniger Fläche und 45% weniger Geldumsatz registriert.
„Die heute nicht verkauften Flächen sind die nicht erteilten Genehmigungen von morgen und die nicht gebauten Wohnungen von übermorgen“, warnt Sebastian Wunsch, Bereichsleiter Immobilienwirtschaftliche Analysen bei Gewos.
Gestiegene Zinsen und hohe Baukosten halten viele Menschen in Deutschland vom Kauf von Bauland ab. Baulandverkäufe sind ein guter Frühindikator für den Neubau. Der Rückgang der Baugenehmigungen dürfte sich in weiter sinkenden Fertigstellungszahlen in den kommenden Jahren niederschlagen. Die geringen Verkaufszahlen von baureifem Wohnbauland und werdendem Bauland deuten auf eine längerfristig niedrige Neubautätigkeit in Deutschland hin.
2023 wurden laut Statistischem Bundesamt 294.400 Wohnungen fertiggestellt. Die schwächelnde Baukonjunktur und der Rückgang der Baugenehmigungen werden sich erst zeitverzögert bei den Fertigungszahlen auswirken.
Die Bundesregierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag ursprünglich 400.000 neue Wohnungen jährlich angepeilt. Doch neben komplizierten Vorgaben belasten insbesondere die rasant gestiegenen Baukosten und Zinsen den Wohnungsbau. Das Ziel der Bundesregierung rückt in weite Ferne.
Quelle: eigene Recherche, dpa-infocom, dpa:240718-930-17710
Was bedeutet die Leitzinssenkung für die Bauzinsen?
Erstmals seit Herbst 2019 senkt die Europäische Zentralbank wie erwartet die Leitzinsen. Für den weiteren Jahresverlauf hat die EZB keine weiteren Zinsschritte in Aussicht gestellt.
Nach Meinung der Finanzierungsexperten wird die Leitzinssenkung keine spürbaren Auswirkungen auf die langfristigen Kreditzinsen haben, weil die Finanzmärkte bereits mehrere Zinssenkungen um jeweils 0,25 Prozentpunkte in diesem Jahr eingepreist haben.
Dies wird keine allzu große Auswirkung auf die Immobilienmärkte haben, da der Leitzins seinerseits keinen nennenswerten Einfluss auf die Zinsen von zehnjährigen Immobilienfinanzierungen hat.
Kurz- und mittelfristig rechnen die Finanzexperten mit eine Seitwärtsbewegung der Bauzinsen mit einer sehr geringe Schwankungsbreite.
Mit dem Immobilienkauf warten lohnt sich nicht
Die Finanzierungsexperten stimmen darin überein, dass Kaufinteressierte bzw. Bauherren ihr Vorhaben nicht hinausschieben. Die Rückkehr auf ein Bauzinsniveau zwischen 1% und 2% ist illusorisch. Immobilieninteressenten sollten mit ihrem Kaufvorhaben daher nicht länger warten – die Talsohle bei den Immobilienpreisen scheint seit einigen Quartalen durchschritten. Es ist abzusehen, dass gerade in den Metropolen und strukturstarken Ballungsräumen die Immobilienpreise schon kurzfristig tendenziell wieder steigen dürften. Zudem übersteigt die Immobiliennachfrage auch heute noch bei Weitem das Angebot. Hinzu kommen immer mehr Mieter, die wegen weiter steigender Mieten in den Kaufmarkt strömen werden.
Es spricht also alles dafür, sich den Traum von den eigenen vier Wänden jetzt zu erfüllen.
Quelle: AssCompacgt, eigene Recherche
Immer beliebter: möblierte Wohnungen !
Wie die aktuelle GeoMap-Analyse zeigt, hat der Boom möblierter Wohnungen in den Metropolen nun auch die deutschen Mittelstädte erreicht.
Berlin bleibt mit ca. 25% möblierten Wohnungen bei den Mietanzeigen Spitzenreiter am deutschen Mietmarkt für möblierte Wohnungen. Aber auch mittelgroße Städte erreichen bereits über 18%.
Berlin bleibt auch der teuerste HotSpot in Deutschland mit einem Medianmietpreis von 23 Euro pro m² für möblierte Wohnungen. Unmöblierte Wohnung in Berlin sind mit rund 15 Euro pro m² um ca. 8 Euro pro m² preiswerter.
München verteidigte den 2. Platz. Im Jahr 2023 betrug der Anteil an möblierten Wohnungen ca. 22%. Die Preisdifferenz zwischen möblierten und unmöblierten Wohnungen ist hier mit 5,89 Euro pro m² deutlich kleiner als in Berlin. Allerdings sind die Mieten mit einen Medianmietpreis von 26,67 Euro pro m² für möblierte Wohnung und 20,78 Euro pro m² für unmöblierte Wohnungen höher als in Berlin.
Die Metropolen Stuttgart und Frankfurt am Main haben mit 18% ebenfalls einen bedeutenden Anteil an möblierten Wohnungen. Die angebotenen möblierten Wohnungen waren 2023 um jeweils um 5,92 Euro und 6,68 Euro pro Quadratmeter teurer als die unmöblierten Wohnungen. In Leipzig sind die Preisunterschiede mit 2,82 Euro pro m² deutlich geringer.
Die möblierten Wohnungen boomen nicht nur in den Metropolen. Städte wie Industriestädte Erlangen, Sindelfingen, Böblingen, Friedrichshafen, sowie der Universitätsstädte Konstanz, Freiburg im Breisgau, Bayreuth und Bamberg haben mittlerweile einen Anteil 18% bis von 20% an möblierten Angeboten.
Quelle: Eigene Recherche, AssCompact.