Mit Beginn des Jahres 2021 hat die Bundesimmissionsschutz-Verordnung die Feinstaubregeln verschärft. Kaminöfen, die vor 1995 errichtet wurden, mussten deshalb bis zum 31.12.2020 mit Feinstaubabscheidern nachgerüstet oder unzureichende ausgetauscht werden. Bei Nichtbeachtung sind die Kaminöfen zum 31.12.2020 stillzulegen, wenn die geltenden Grenzwerte nicht eingehalten werden können.
Quelle: eigene Recherche, asscompact