News

Dienstag, 19 Januar 2021 17:13

Weniger Feinstaub bei Kaminöfen erlaubt !

Weniger Feinstaub bei Kaminöfen erlaubt ! Foto: Waldemar Brandt / Unsplash

Mit Beginn des Jahres 2021 hat die Bundesimmissionsschutz-Verordnung die Feinstaubregeln verschärft. Kaminöfen, die vor 1995 errichtet wurden, mussten deshalb bis zum 31.12.2020 mit Feinstaubabscheidern nachgerüstet oder unzureichende ausgetauscht werden. Bei Nichtbeachtung sind die Kaminöfen zum 31.12.2020 stillzulegen, wenn die geltenden Grenzwerte nicht eingehalten werden können.

Quelle: eigene Recherche, asscompact

Folgen Sie uns auf

Mitglied bei

Ivd
foerderverein
wuppertal-aktiv

Telefon - Rückruf - Anfrage

Zurzeit ist unser Büro nicht besetzt!
Für einen Rückruf bitten wir Sie um unten genannte Angaben.

Telefon - Rückruf - Anfrage

Ihre Rückruf - Anfrage wurde erfolgreich versendet