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Freitag, 04 Februar 2022 10:31

Grundsteuerreform: Was ist zu tun?

Grundsteuerreform: Was ist zu tun? Foto: © johan2011 / 123RF

Aktuell erfolgt die Berechnung der Grundsteuer noch immer auf der Grundlage von veralteten Einheitswerten. In Ostdeutschland sind die Daten aus 1935, in Westdeutschland aus 1964. Da sich der Immobilienmarkt sehr stark weiterentwickelt hat, entsprechen die Einheitswerte nicht mehr der Realität und 2018 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das geltende Grundsteuergesetz gegen das Gleichheitsprinzip verstoßen und damit verfassungswidrig sind. Bis zum Inkrafttreten der Reform müssen rund 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Und um aktuell zu bleiben, muss zukünftig alle sieben Jahre eine Neubewertung der Grundstücke durchgeführt werden. Anders als einige andere Bundesländer setzt NRW setzt dieses Bundesreform unverändert um.

Damit die neue Grundsteuer zum 01.01.2025 in Kraft treten kann, müssen alle Grundstückseigentümer bis zum 31.10.2022 aktiv werden. Denn der 01.01.2022 gilt als Stichtag für die Feststellungserklärung zur Ermittlung des Grundsteuerwerts, der zukünftig den Einheitswert bei der Berechnung der Grundsteuer ersetzen wird. AlleGrundstückseigentümer werden zeitnah aufgefordert, eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abzugeben.

Die Änderungen der Grundsteuerreform wirken sich ab 01.01.2025 aus. Die sich ggf. deutlich ändernden Grundsteuerbeträge können bei einer vermieteten Immobilie weiterhin anteilig auf den Mieter umgelegt werden, sofern die Zahlung im Mietervertrag vereinbart wurde. Bis zur Umstellung auf die neue Grundsteuer gelten die bestehenden Regelungen.

Quelle: eigene Recherche, asscompact, Foto: © johan2011 / 123RF

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