Für 2023 hat die Bundesregierung eine ganze Reihe von Steuerrechtsänderungen zur Entlastung der Steuerzahler auf den Weg gebracht. Durch die geplanten Maßnahmen sollen die Steuerzahler in 2023 um 3,16 Mrd. Euro und bis 2026 um insgesamt ca. 6,9 Mrd. Euro entlastet werden.
Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags
Der Sparer-Pauschbetrag soll von derzeit 801 Euro auf 1.000 Euro für Alleinstehende und von 1.602 auf 2.000 Euro für Ehegatten bzw. Lebenspartner zu erhöhen.
Erweiterte Nutzung steuerliche Identifikationsnummer
Die Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer soll erweitert und dadurch z.B. die Auszahlung zukünftiger Leistungen des Bundes wie zum Beispiel Nothilfen oder Klimagelder erleichtert werden.
Vollständiger Sonderausgabenabzug bei der Rente
Um eine doppelte Besteuerung zu vermieden, soll der vollständige Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen auf 2023 vorgezogen werden.
Grundrentenzuschlag wird steuerfrei gestellt
Der Grundrentenzuschlag für Niedrigeinkommensbezieher soll steuerfrei gestellt werden. Dadurch könnte der Grundrentenzuschlag ungeschmälert zur Sicherung des Lebensunterhalts beitragen.
Erhöhung Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder
Der Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder, die sich in Berufsausbildung befinden und auswärts untergebracht sind, soll von 924 Euro auf 1.200 Euro pro Kalenderjahr erhöht werden.
Verbesserte Abschreibung für Immobilien
Zur steuerlichen Verbesserung der Abschreibung von Neubau-Immobilien wird der lineare AfA-Satz von 2 auf 3% angehoben werden. Damit werden zukünftig alle Neubauten grundsätzlich über einen Zeitraum von nur noch 33 Jahren statt wie bisher über 50 Jahre abgeschrieben.
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