News

Donnerstag, 22 Dezember 2022 17:30

Wohn-Riester künftig für energetische Sanierung nutzbar

Wohn-Riester künftig für energetische Sanierung nutzbar Foto: © stuartphoto / 123RF

Ab 2024 kann die staatlich geförderte Eigenheimrente - Wohn-Riester genannt - zur energetischen Sanierung von Wohneigentum eingesetzt werden.

Die Gesetzesänderung ermöglicht einen energetische besseren Gebäudezustand durch Dämmung oder eine energiesparende Heizung und verringert so die laufenden monatlichen Ausgaben der selbstnutzenden Eigentümer. Im Gegenzug bleibt vom Einkommen mehr zum Leben übrig – auch im Alter. Denn die Rechnung geht durch weiter steigenden Energiekosten und die höheren gesetzlichen Anforderungen ziemlich sicher immer besser auf.

Die Nutzung der Riester-Förderung ist für energetische Sanierungen analog der Nutzung für den altersgerechten Umbau ausgestaltet. Gefördertes Altersvorsorge-Kapital kann für verschiedene Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, neue Außentüren und Fenster, einen Austausch der Heizungsanlage oder deren Optimierung sowie den Einbau digitaler Regelungstechnik eingesetzt werden. Die Maßnahmen müssten jenen Anforderungen genügen, die auch für die steuerliche Förderung gelten. Hierfür braucht es eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens. Bis zu drei Jahre nach Anschaffung der selbst genutzten Immobilie muss für deren Umbau mindestens 6.000 Euro Riester-gefördertes Kapital entnommen werden, zu einem späteren Zeitpunkt müssen es mindestens 20.000 Euro sein.

Quellen: eigene Recherche, assCompact, Foto: © stuartphoto / 123RF

Folgen Sie uns auf

Mitglied bei

Ivd
foerderverein
wuppertal-aktiv

Telefon - Rückruf - Anfrage

Zurzeit ist unser Büro nicht besetzt!
Für einen Rückruf bitten wir Sie um unten genannte Angaben.

Telefon - Rückruf - Anfrage

Ihre Rückruf - Anfrage wurde erfolgreich versendet