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Donnerstag, 12 Januar 2023 11:25

Das än­dert sich 2023 beim Im­mo­bi­li­en­kauf !

Das än­dert sich 2023 beim Im­mo­bi­li­en­kauf ! Foto: © gopixa / 123RF

1. Preise geben nach
Wer die letzten Jahre nicht erfolgreiche war beim Immobilienkauf, kann aktuell wieder günstiger erwerben. Zum ersten Mal seit zwölf Jahren sind die Preise für Wohnimmobilien deutschlandweit gesunken. Außer in Berlin. Wir erwarten weiter sinkende Preise in überschaubarem Ausmaß.

2. Zinsanstieg verlangsamt sich
Der Vorteil sinkender Kaufpreise wirkt sich bei viel Eigenkapital günstig aus. Muss der Immobilienkauf größtenteils mit einem Darlehn finanziert werden, schwindet der Preisvorteil zusammen. Wir rechnen in 2023 mit moderaten Zinssteigerungen

3. Mehr Förderung
Ab April 2023 unterstützt der Bund den Immobilienkauf zur eigenen Nutzung. 1,1 Milliarden Euro sind zur Förderung von Wohneigentum für Familien und für den klimafreundlichen Neubau vorgesehen. Familien mit weniger als 60.000 Euro Jahreseinkommen sollen zinsgünstige Darlehen der KfW-Bank bekommen, die sich mit jedem Kind um 10.000 Euro erhöhen.

4. Wohngeld auch für Eigentümer
Mit dem seit Januar 2023 geltenden Wohngeld-Plus-Gesetz kann „Wohngeld“ auch zur Tilgung eines Wohnkredits beantragt werden. Die genaue Höhe des Wohngelds hängt von Einkommen, monatlicher Belastung, Haushaltsgröße und Wohnort ab und wird für jeden Einzelfall berechnet. Der Zuschuss steigt von bisher rund 180 auf bis zu 370 Euro.

5. Höherer Energiestandard im Neubau
Ab 2023 darf der Jahresprimärenergiebedarf neu errichteter Häuser nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nur noch maximal 55 % im Vergleich zu dem gesetzlich definierten Referenzgebäudes betragen.

6. Solardachpflicht soll kommen
Nahezu alle Bundesländer planen zum Klimaschutz früher oder später eine Pflicht zur Installation von Solaranlagen auf allen Neubauhausdächern - bei denen dies möglich ist – einzuführen. Baden-Württemberg führt ab diesem Jahr bereits eine Solardachpflicht auch bei grundlegenden Dachsanierungen ein.

7. Steuervorteil für Photovoltaik
Ab 2023 gibt es zwei steuerliche Erleichterungen für alle, die mit einer Photovoltaikanlage auf dem Hausdach Strom erzeugen oder erzeugen wollen. Für Kauf und Montage kleinerer Photovoltaik-Anlagen bis zu 30kw/h Leistung wird keine Mehrwertsteuer fällig. Und die bisher bestehende Ertragssteuer auf Einnahmen aus Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt-Peak auf Einfamilienhäusern fällt weg.

Quellen: eigene Recherche, Foto: © gopixa / 123RF, keine Gewähr für die Angaben.

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