Ab dem 12. Januar 2026 müssen alle Bleileitungen und bleihaltigen Leitungsteile entfernt oder stillgelegt sein, da das Schwermetall ein Gesundheitsrisiko darstellt.
Handeln müssen spätestens jetzt und sofort alle vermietenden Eigentümer, da neben dem Gesundheitsrisiko bei Verstößen Bußgelder und Schadenersatzansprüche drohen.
Nur in wenigen bestimmten Fällen sind Fristverlängerungen möglich, etwa bei selbst genutzten Immobilien oder bereits beauftragten Sanierungen.
Beim Verkauf von Wohnimmobilien besteht zudem eine Offenbarungspflicht.
Gerichte werten verschwiegenes Blei im Trinkwasser als schweren Mangel. Eigentümer sollten spätestens jetzt prüfen, ob alte Leitungen vorhanden sind, um Gesundheitsrisiken und Schadenersatzforderungen zu vermeiden.
Quelle: eigene Reche, Haufe.de, Bild: KI-generiert mit DALL·E


