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Artikel nach Datum gefiltert: September 2020

Montag, 21 September 2020 10:39

Halbe Halbe bei Schönheitsreparaturen !

Bezieht eine Mietpartei eine nicht renovierte Wohnung und wurde die Mietpartei im Mietvertrag nicht explizit zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet, kann die Mietpartei Ihrerseits den Vermieter verpflichten, die Schönheitsreparaturen durchzuführen, urteilte der BGH. Das gilt jedenfalls dann, wenn seit Mietbeginn eine "wesentliche Verschlechterung des Dekorationszustandes" eingetreten ist. Der BGH hat aber auch entschieden, dass sich die Mietpartei mit 50 % an den Kosten für die Schönheitsreparaturen beteiligen muss. Denn die Renovierungsarbeiten führen ja dazu, dass sich der unrenovierte - aber vertragsgemäße - Zustand der Wohnung verbessert.

Quelle: Eigene Recherche, Bundesgerichtshof AZ VIII ZR 163/18, Foto: wohnträume

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Bei Diebstahlsdelikten unterliegt jeder Versicherte einer erleichterten Beweispflicht. Aus einem Urteil des OLG Braunschweig ergibt sich, dass eine Mindestmaß an Tatsachennachweisen recht. Im konkreten Fall hatte ein Versicherer seinem Kunden vorgeworfen, den Diebstahl vorgetäuscht zu haben. Der bestohlene Versicherungsnehmer, ein Gartenbauunternehmer hatte seine Fahrzeuge und Werkzeuge in einer Lagerhalle mit verschlossenem Tor abgestellt. Über dem Tor jedoch befand sich auf einer Höhe von vier Metern eine 30 cm breite Lücke. Eines Tages stellte der Unternehmer fest, dass ihm Fahrzeuge und Werkzeuge fehlten, erstattete Anzeige wegen Diebstahls und meldete den Schaden seinem Versicherer. Der Versicherer verweigerte die Zahlung, denn seiner Ansicht nach war der Diebstahl vom Unternehmer nur vorgetäuscht. Das Landgericht Göttingen und das OLG Braunschweig gaben der Klage statt und verurteilten den Versicherer zur Zahlungsleistung mit der Begründung, dass dem Versicherungsnehmer beim Nachweis des Diebstahls eine Beweiserleichterung zugute komme. Das notwendige Mindestmaß an Tatsachennachweis hatte der Unternehmer erbracht. Und ein Sachverständiger war zur Lücke hinaufgeklettert und konnte nachweisen, dass die Diebe durch die Lücke einsteigen konnten. Sie hätten das Tor von innen geöffnet, Fahrzeuge und Werkzeuge aus der Lagerhalle geschafft und anschließend das Tor wieder zugezogen, um ihre Tat so lange wie möglich zu verheimlichen.

Wenn es um Diebstahl geht, denkt man an Taschendiebstahl, Wohnungseinbruch oder Diebstahl aus einem geparkten Auto. Diese Delikte fallen jedoch schnell auf. Viele Diebe sind gerissener und unauffälliger. Sie schließen hinter sich die Tür und dann fällt es schwer zu beweisen, dass überhaupt eingebrochen wurde. Das dies nicht selten ist zeigt die Kriminalstatistik mit immerhin 93.000 gemeldeten Diebstählen in 2019.

Quelle: Eigene Recherche, AssCompact, OLG Braunschweig - Az.: 11 U 151/19, Foto: Adobestock

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Freitag, 04 September 2020 15:09

Die Top-Finanzierer des privaten Wohnungsbaus

Den Traum von den eigenen vier Wänden setzen immer mehr Deutsche in die Realität um. 2019 wurden mit insgesamt 254,3 Mrd. Euro fast 27 Mrd. Euro deutlich mehr Darlehn zur privaten Wohnungsbaufinanzierung ausgezahlt als im Vorjahr. Die aktuellen Zahlen des Verbands der Privaten Bausparkassen e.V. zeigen einen Anstieg um mehr als 10%. Den Großteil des Geschäfts verteilt sich auf eine relativ kleine Gruppe der Kreditinstitute.

Spitzenreiter sind eindeutig die Sparkassen. Sie erreichten im letzten Jahr mit einer von 71,2 auf 80,0 Mrd. Euro gestiegenen Auszahlungssumme einen Marktanteil von 31,5%. Platz 2 erreichten die Genossenschaftsbanken, die ihre Auszahlungen von 54,7 auf 61,9 Mrd. Euro steigerten und einen Marktanteil von 24,3% erreichen. Auf Platz 3 rangieren die Kreditbanken mit einem 50,5 auf 58,3 Mrd. Euro gesteigerten Darlehnsvolumen und einem Marktanteil von 22,9%. Die drei Marktführer teilten sich damit fast 80% des gesamten Marktes.

Mit deutlichem Abstand rangieren die Bausparkassen auf Platz 4 mit einem Wachstum von 32,6 auf 35,4 Mrd. Euro. Deren Marktanteil von 13,9% bleibt beträchtlich hinter Platz 3 zurück. Gleiches gilt für den Abstand zu Platz 5, den die Lebensversicherer mit Baufinanzierungsauszahlungen von 8,9 Mrd. Euro (2018: 8,4 Mrd. Euro) und einen Marktanteil von 3,5% inne haben. Hinter den Lebensversicherern folgen noch die Realkreditinstitute mit einem geschätzten Baufinanzierungsvolumen von 7,5 Mrd. Euro und einem Marktanteil von 2,9% sowie die Landesbanken mit 2,3 Mrd. Euro und einem Marktanteil von 0,9%.

Quelle: Eigene Recherche, AssCompact, Foto Quellenangabe im Foto

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