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Artikel nach Datum gefiltert: November 2021

Freitag, 26 November 2021 11:35

Betriebskosten-Abrechnung

Die Nachforderung von “sonstigen Betriebskosten” für eine Hamburger Wohnung führte zum Streit bis ins oberste Gericht. Im strittigen Mietvertrag sind unter „sonstige Betriebskosten“ diverse Betriebskosten in einer Position zusammengefasst. Für das Jahr 2014 rechnete der Vermieter einen Gesamtbetrag ab, ohne diesen auf die einzelnen Betriebskosten aufzuschlüsseln. 

Die Mietpartei lehnte die geforderte Nachzahlung mit der Begründung der formellen Unwirksamkeit ab. Argument der Mietpartei: Die sonstigen Betriebskosten hätten nach den einzelnen Kostenarten aufgeschlüsselt werden müssen.

Der Bundesgerichtshof urteilte nun: Die Aufschlüsselung nach Kostenarten ist immer dann erforderlich, wenn die einzelnen abgerechneten Kostenarten nicht in engem Zusammenhang stehen. Ein enger Zusammenhang besteht hingegen grundsätzlich bei den Kosten innerhalb der einzelnen Ziffern des Betriebskostenkataloges. Die Abrechnung der Kosten für Sach- und Haftpflichtversicherung in einer Summe unter „Versicherungen“ hat der BGH z.B. zugelassen.

Quelle; BGH-Beschluss v. 6.7.2021, VIII ZR 371/19, eigene Recherche

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Aktuell hatte der Bundesgerichtshof in letzter Instanz einen Streit unter Kölner Nachbarn zu entscheiden, weil die nachträgliche Dämmung eines Altbaus in den Garten des Nachbarn ragt. Der BGH entschied:

  1. Neubauten müssten so errichtet werden, dass die Wärmedämmung in den Grenzen des eigenen Grundstücks bleibt.
  2. Die nachträgliche Dämmung eines Altbaus darf bis zu maximal 25 cm über das Grundstück hinaus gehen.
  3. Bundesländer dürfen die nachträgliche Wärmedämmung mit eigenen Vorschriften regeln.

So muss z.B. nach nordrhein-westfälischem Landesrecht der Nachbar den Überbau dulden, wenn eine vergleichbare Wärmedämmung mit vertretbarem Aufwand anders nicht machbar ist und wenn die Überbauung sein Grundstück nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt. Denn mit der energetischen Gebäudesanierung soll Energie eingespart werden und das liegt im allgemeinen Interesse. Für den Verlust an Grundstück steht dem Nachbarn ein entsprechender finanzieller Ausgleich zu.

(Az. V ZR 115/20). Quelle: eigene Recherche

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Mittwoch, 10 November 2021 10:46

Die NoGo`s der Immobilienkäufer !

Welche Merkmale eines Immobilienangebotes werten Kaufinteressenten am ehesten als NoGo`s ? Dieser Frage ging Homeday in einer Auswertung seiner Daten nach. Hier das Ergebnis:

  1. Mit großem Abstand ist der Sanierungsaufwand für 78% der Interessenten das häufigste KO-Kriterium sich gegen einen Erwerb eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zu entscheiden.
  2. Mit 49% folgt Straßenlärm als Ausschlusskriterium beim Kauf einer Immobilie.
  3. Und 39% werden durch eine veraltete Ausstattung von der Immobilie Abstand nehmen.
  4. Für 25% der Interessenten ist – auch bedingt durch Homeoffice – ein schnelles Internet zwingend bei der Immobilienauswahl.

Interessant ist, dass ein augenscheinlich überhöhter Preis zunächst nicht das Interesse an einer Immobilie reduziert. Wichtig ist und bleibt: Mängel der Immobilie offen ansprechen und nicht verschweigen!

Quelle: eigene Recherche, Homeday, Asscompact

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