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Artikel nach Datum gefiltert: Mai 2021

Freitag, 28 Mai 2021 12:38

Die CO2-Steuer macht Heizen teurer !

Seit Jahresbeginn 2021 gilt in Deutschland das Brennstoffemissionshandelsgesetz mit der CO² Steuer auf Öl und Gas. Das politische Ziel der CO² Steuer ist, die aus Öl und Gas-Emissionen resultierende Erderwärmung und Versauerung der Meere mithilfe eines höheren Kohlenstoffpreises zu verringern. Wobei im Gesetztnicht geregelt ist, wie die erzielte Steuer verwendet werden soll. Zum Start in 2021 beträgt die CO² Steuer 25,- Euro/t CO². Je höher die CO² Erzeugung eines Bürgers durch Autofahren und Heizen ist, umso höher ist seine CO² Steuerbelastung. Schon bis 2025 wird die Steuer um 120 % auf 55,- Euro/t angehoben. Ob es danach bei diesem Preis bleibt, verrät heute niemand.

Die Mehrkosten in 2021 schätzen Experten bei Öl als Brennstoff für eine 90 m² Wohnung auf ca. 100,- Euro/Jahr, für ein 160 m² Einfamilienhaus auf ca. 180,- Euro/Jahr. 2025 sind es dann schon 240,- bzw. knapp 400 Euro/Jahr. Davon ausgenommen ist derzeit nur Biogas, da nur so viel CO² freigesetzt, wie ursprünglich aufgenommen wurde. Und wer vollständig auf Ökostrom setzt, ist laut BEHG nicht von der Belastung der CO² Steuer betroffen. Andererseits ist Ökostrom teurer. Das Vermieter nachträglich noch per Gesetzt zu 50% an der CO² Steuer beteiligt werden sollen, ist da nur ein schwacher Trost.

Eigentümer und Vermieter können die CO² Steuer reduzieren, wenn sie alte Heizungen gegen moderne tauschen. Dies wird zudem unter bestimmten Vorrausetzungen vom Staat mit Zuschüssen gefördert. Eine mit Ökostrom oder eigenem Photovoltaikstrom betriebene Wärmepumpe ist z.B. eine CO² freie und somit auch CO² Steuer freie Alternative. Die dazu notwendigen und nicht unerheblichen Investitionen werden vom Staat mit einer Beteiligung von bis zu 35 % der Gestehungskosten und zusätzlichen 10 % bei Ersatz eines Ölkessel gefördert. Unsere Energieexperten beraten Sie gerne zu diesem Thema.

Quelle: eigene Recherche, immowelt

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Viele Bauherren haben es mit der Angst bekommen. Wird mein Haus rechtzeitig fertig und kann ich es am Ende noch bezahlen? Deutlich steigende Rohstoffpreise und verlängerte Lieferzeiten verzögern und verteuern den Neubau derzeit empfindlich. Es fehlt derzeit offenbar an allem: Kunststoffrohre für Entwässerungsleitungen, Kupfer für Kabel, Folien für die Isolierung, Dämmstoffe. Und vor allem Sand, Stahl und Holz sind knapp. „Die mangelnde Verfügbarkeit von vielen Baustoffen behindert den Baustellenbetrieb und damit die Gewerke in ihrer Arbeit“, erklärt Marcus Nachbauer, der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft.

Als Folge der Corona-Pandemie haben die Hersteller in Europa ihre Produktion heruntergefahren. Reedereien haben ihre Kapazitäten heruntergeschraubt und nun kommt es zu langen Wartezeiten. Da in China und den USA die Konjunktur an Fahrt gewonnen hat, kommt es weltweit zu steigenden Preisen und Lieferknappheit. Holz aus heimischer Forstwirtschaft wird in großen Mengen nach China und in die USA exportiert, wo höhere Preise bezahlt werden. Holz kostet heute ca. 15 bis 20 Prozent mehr als im vergangenen September. Betonstahl ist sogar 30 Prozent. Bei Mineralwolle ist die Lieferzeit von 1 auf 12 bis 16 Wochen hochgeschossen, bei gleichzeitigem Preisauftrieb von 15 Prozent. Trockenbauprofile kosten über 100 Prozent und Rigips sogar 170 Prozent mehr.

 

Die Situation in Deutschland ist paradox. Die Auftragsbücher sind voll. Aber durch den Materialmangel müssen die Bauunternehmen Kurzarbeit in Erwägung ziehen. Sollte die Lieferkrise anhalten, werden die Preise weiter steigen und die Liefertermine korrigiert werden. Da die Preise nach der Krise wohl nicht wieder auf den alten Stand zurückfallen werden, müssen Bauherren zukünftig leider mit deutlich höhere Baukosten kalkulieren.

Quelle: eigene Recherche, ImmobilienScout24

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Das OLG Celle musste einen Fall entscheiden, bei dem in einer Zahnarztpraxis ein Wasserschaden von 200.000 Euro entstanden war. Die Frage war, ob ein Versicherungsnehmer grob fahrlässig handelt, wenn er vor Verlassen der Immobilie den Hauptwasserhahn nicht abdreht? Wer in Abwesenheit seine Wohnungstür offen stehen lässt, darf sich nicht wundern, wenn bei seiner Rückkehr ein paar Dinge fehlen. Ein derartiges Verhalten begründet in der Regel ein Mitverschulden des Geschädigten. Trifft das aber auch zu, wenn der Zahnarzt vor dem Urlaub das Hauptwasserventil nicht absperrt?

Die Versicherung bezahlte den Schaden, verklagte den Installateur aber wegen dessen fehlerhaften Einbaus der Desinfektionsanlage in das Frischwassersystem auf Erstattung. Das Landgericht Verden hielt diesen Einwand für begründet und verurteilte das Installationsunternehmen aber nur zum Ersatz des hälftigen Schadens. Der Zahnarzt habe es grob fahrlässig unterlassen, das Wasser vor seinem dreiwöchigen Urlaub abzusperren. In der Berufungsverhandlung gab das Oberlandesgericht Celle dem Versicherer Recht und verurteilte das Installationsunternehmen zum vollen Schadenersatz. Denn einem Gutachten zufolge stehe fest, dass das Unternehmen die Rohrverbindung fehlerhaft hergestellt habe. Ein Mitverschulden des Zahnarztes verneinte das Gericht, denn es konnte nicht festgestellt werden, ob das Wasser über einen längeren Zeitraum oder nur über Nacht ausgetreten sei. Unter letzteren Umständen hätte der Schaden auch im normalen Betrieb entstehen können. Jede Nacht den Hauptwasserhahn zu schließen, sei allgemein unüblich.

OLG Celle, Urteil vom 07.04.2021 – 14 U 135/20

Quelle: eigene Recherche, asscompact

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Freitag, 07 Mai 2021 11:59

Nachhal­tigkeit ist der Bautrend !

Egal ob Holz, Kalksandstein oder Strohballen – natürliche und nachwachsende Baustoffe erleben eine Renaissance. Neue Entwicklungen ermöglichen und strengere gesetzliche Auflagen fördern regenerative Energiequellen, effiziente Wärmedämmungen und umweltfreundliche Baustoffe. Der Einsatz umweltschonender Baustoffe bei Sanierung oder Neubau von Mehrfamilienhäusern und im Besonderen beim Neubau von Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften sind richtungsweisende Trends in er Immobilienwirtschaft. Ein nachhaltig qualifizierter Baustoff muss in der Herstellung möglichst wenig Energie verbrauchen, weitestgehend auf chemische Zusatzstoffe verzichten und ressourcenschonend sein. Regionale Produzenten schonen durch kurze Transportwege die Umwelt zusätzlich.

Mit dem Gebäude-Energie-Gesetz ist energiesparendes Bauen bereits gesetzlich vorgeschrieben. Passiv- oder Nullenergiehäuser gehen über die gesetzlichen Mindestanforderungen noch hinaus. Sie minimieren durch Ihre Bauweise die Energieverluste um einen Jahresverbrauch an Heizwärme von 15 kWh/m² nicht zu überschreiten. Erneuerbare Energien, Lüftungssysteme, Wärmerückgewinnungstechnologien, Solarthermie, Photovoltaik kommen unterstützend hinzu. Aktiv- oder Plusenergiehäuser funktionieren ähnlich, dürfen aber einen höheren Jahresenergieverbrauch haben. Dieser muss allerdings durch Energiegewinnungssysteme auf Basis erneuerbarer Energien ausgeglichen oder im Idealfall übertroffen werden. Smart-Home-Anwendungen helfen zusätzlich, den Strom- und Wärmeverbrauch zu minimieren. 

Nachhaltigkeit hat zwar ihren Preis, aber ökologische Modernisierungen sparen auf lange Sicht Kosten. Und die derzeit niedrigen Bauzinsen sowie die staatlichen Förderungen schaffen aktuell beste Voraussetzungen zum Umbau oder Neubau einer nachhaltigen Immobilie.

Unsere Spezialisten beraten Sie gerne zum Thema energieeffizientes Haus mit niedrigeren Energiekosten, weniger CO2-Emissionen und einem behaglichen Wohnklima. Denn auch beim Nachrüsten sind neben Heiz- und Warmwassersystemen und Fenstern die Auswahl des geeigneten Dämmstoffs, der Fußbodenaufbau, die unterschiedlichen Putzarten eminent wichtig um einen ökologisch einwandfreien Innenausbau zu gewährleisten. Auch der nachträgliche Einbau von Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen muss gut geplant sein.

Quelle: eigene Recherche, Hüttig&Rompf

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