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Artikel nach Datum gefiltert: August 2024

Ab sofort steht die KfW-Heizungsförderung allen privaten und gewerblichen Eigentümern offen. Und zwar für Eigentümer selbstgenutzter Wohnungen und Häuser, Eigentümer vermieteter Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser, Eigentümer von vermieteten Eigentumswohnungen und Unternehmen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude.

Maximal kann der Förderzuschuss bei 70% der förderfähigen Gesamtkosten liegen. Die Details:

  • Selbstnutzer und Vermieter von Einfamilienhäusern, Wohneigentümergemeinschaften sowie private Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern setzt sich die KfW-Zuschussförderung aus einer Grundförderung sowie mehreren möglichen Boni zusammen. Die Grundförderung beträgt auch für Privatpersonen jeweils 30% der förderfähigen Gesamtkosten. Darüber hinaus sind je nach Antragstellergruppe verschiedene weitere Zuschusskomponenten möglich wie z.B.: (Effizienzbonus 5%, Klimageschwindigkeitsbonus 20%, Einkommensbonus von 30%). Maximal kann der Förderzuschuss in Summe bei 70 % der förderfähigen Gesamtkosten liegen. On top kann ein Emissionsminderungszuschlag in Höhe von pauschal 2.500 Euro möglich sein. Die förderfähigen Gesamtkosten berechnen sich auf Basis der Anzahl der Wohneinheiten.

Darüber hinaus gibt es zinsgünstige Ergänzungskredite sowohl für die Investitionen in Wohngebäude als auch in Nichtwohngebäude. Diese Kredite können von Kunden bei Banken und Sparkassen beantragt werden. Ziel der Zuschuss- und Kreditförderungen ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen.

Quelle: eigene Recherche und AssCompact, Foto: ©hkama / Adobe Stock

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