Das Verwaltungsgericht Berlin musste entscheiden, ob ein Baum gefällt werden darf um die Verschattung der Photovoltaikanlage eines Einfamilienhauses aufzuheben.
Im konkreten Fall verlangte der Eigenheimbesitzer die Fällung ein großen, c. 50 Jahre alten Waldkiefer. Da der Baum gesund ist und noch eine Lebenserwartung von über 100 Jahren hat, scheiterte er mit seinem Antrag. Das Gericht wertet das öffentliche Interesse am Erhalt des Baumes und damit den Naturschutz höher als die höhere Rentabilität der Photovoltaikanlage, obwohl auch diese zum Naturschutz beiträgt.
Quellen: eigene Recherche, IVD-Recht, Bild: KI-generiert mit DALL·E


