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Neue Energieausweise kommen: Was sich ändert !

Neue Energieausweise kommen: Was sich ändert !

Ab Mai 2026 gelten EU-weit neue Regeln für Energieausweise von Gebäuden. Sie bringen eine neue Bewertungsskala und erweitern die Vorlagepflichten deutlich.

Die neuen Energieausweise bewerten Gebäude künftig mit den Klassen A bis G statt wie bisher von A+ bis H. Die Energieklasse A ist ausschließlich Nullemissionsgebäuden vorbehalten, während die Energieklasse G die energetisch schlechtesten 15 Prozent des Gebäudebestands abbildet.

Bereits bestehende Ausweise bleiben noch bis zu maximal zehn Jahre gültig. Aber alle neu ausgestellte Energieausweise nutzen ab sofort die neue Skala.

Ein Energieausweis ist ab Mai nicht nur wie bisher schon bei Verkauf oder Neuvermietung Pflicht, sondern nunmehr auch bei der Verlängerung von Mietverträgen und bei größeren Renovierungen.

Eigentümer und Vermieter, die keinen oder einen fehlerhaften Ausweis vorlegen, müssen mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro rechnen. Selbstnutzer sind von der Pflicht ausgenommen, sollten die neuen Regeln aber vorsorglich im Blick behalten.

 

Quelle: eigene Reche, Immowelt, Bild: KI-generiert mit DALL·E

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