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Das OLG Celle musste einen Fall entscheiden, bei dem in einer Zahnarztpraxis ein Wasserschaden von 200.000 Euro entstanden war. Die Frage war, ob ein Versicherungsnehmer grob fahrlässig handelt, wenn er vor Verlassen der Immobilie den Hauptwasserhahn nicht abdreht? Wer in Abwesenheit seine Wohnungstür offen stehen lässt, darf sich nicht wundern, wenn bei seiner Rückkehr ein paar Dinge fehlen. Ein derartiges Verhalten begründet in der Regel ein Mitverschulden des Geschädigten. Trifft das aber auch zu, wenn der Zahnarzt vor dem Urlaub das Hauptwasserventil nicht absperrt?

Die Versicherung bezahlte den Schaden, verklagte den Installateur aber wegen dessen fehlerhaften Einbaus der Desinfektionsanlage in das Frischwassersystem auf Erstattung. Das Landgericht Verden hielt diesen Einwand für begründet und verurteilte das Installationsunternehmen aber nur zum Ersatz des hälftigen Schadens. Der Zahnarzt habe es grob fahrlässig unterlassen, das Wasser vor seinem dreiwöchigen Urlaub abzusperren. In der Berufungsverhandlung gab das Oberlandesgericht Celle dem Versicherer Recht und verurteilte das Installationsunternehmen zum vollen Schadenersatz. Denn einem Gutachten zufolge stehe fest, dass das Unternehmen die Rohrverbindung fehlerhaft hergestellt habe. Ein Mitverschulden des Zahnarztes verneinte das Gericht, denn es konnte nicht festgestellt werden, ob das Wasser über einen längeren Zeitraum oder nur über Nacht ausgetreten sei. Unter letzteren Umständen hätte der Schaden auch im normalen Betrieb entstehen können. Jede Nacht den Hauptwasserhahn zu schließen, sei allgemein unüblich.

OLG Celle, Urteil vom 07.04.2021 – 14 U 135/20

Quelle: eigene Recherche, asscompact

Freitag, 07 Mai 2021 11:59

Nachhal­tigkeit ist der Bautrend !

Egal ob Holz, Kalksandstein oder Strohballen – natürliche und nachwachsende Baustoffe erleben eine Renaissance. Neue Entwicklungen ermöglichen und strengere gesetzliche Auflagen fördern regenerative Energiequellen, effiziente Wärmedämmungen und umweltfreundliche Baustoffe. Der Einsatz umweltschonender Baustoffe bei Sanierung oder Neubau von Mehrfamilienhäusern und im Besonderen beim Neubau von Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften sind richtungsweisende Trends in er Immobilienwirtschaft. Ein nachhaltig qualifizierter Baustoff muss in der Herstellung möglichst wenig Energie verbrauchen, weitestgehend auf chemische Zusatzstoffe verzichten und ressourcenschonend sein. Regionale Produzenten schonen durch kurze Transportwege die Umwelt zusätzlich.

Mit dem Gebäude-Energie-Gesetz ist energiesparendes Bauen bereits gesetzlich vorgeschrieben. Passiv- oder Nullenergiehäuser gehen über die gesetzlichen Mindestanforderungen noch hinaus. Sie minimieren durch Ihre Bauweise die Energieverluste um einen Jahresverbrauch an Heizwärme von 15 kWh/m² nicht zu überschreiten. Erneuerbare Energien, Lüftungssysteme, Wärmerückgewinnungstechnologien, Solarthermie, Photovoltaik kommen unterstützend hinzu. Aktiv- oder Plusenergiehäuser funktionieren ähnlich, dürfen aber einen höheren Jahresenergieverbrauch haben. Dieser muss allerdings durch Energiegewinnungssysteme auf Basis erneuerbarer Energien ausgeglichen oder im Idealfall übertroffen werden. Smart-Home-Anwendungen helfen zusätzlich, den Strom- und Wärmeverbrauch zu minimieren. 

Nachhaltigkeit hat zwar ihren Preis, aber ökologische Modernisierungen sparen auf lange Sicht Kosten. Und die derzeit niedrigen Bauzinsen sowie die staatlichen Förderungen schaffen aktuell beste Voraussetzungen zum Umbau oder Neubau einer nachhaltigen Immobilie.

Unsere Spezialisten beraten Sie gerne zum Thema energieeffizientes Haus mit niedrigeren Energiekosten, weniger CO2-Emissionen und einem behaglichen Wohnklima. Denn auch beim Nachrüsten sind neben Heiz- und Warmwassersystemen und Fenstern die Auswahl des geeigneten Dämmstoffs, der Fußbodenaufbau, die unterschiedlichen Putzarten eminent wichtig um einen ökologisch einwandfreien Innenausbau zu gewährleisten. Auch der nachträgliche Einbau von Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen muss gut geplant sein.

Quelle: eigene Recherche, Hüttig&Rompf

Freitag, 30 April 2021 11:19

Instandhaltungsrücklage beim Kauf !

Seit „gefühlten“ Ewigkeiten wurde beim Kauf von Eigentumswohnungen der "mitgekaufte" Anteil an der Instandhaltungsrücklage separat im Kaufvertrag ausgewiesen. Die Instandhaltungsrücklage ist das angesparte Verwaltungsvermögen für Instandhaltungen und -setzungen der Eigentümergemeinschaft. Dieser separat ausgewiesene Anteil wurde dann seitens der Finanzämter bei der Bemessung der zu zahlenden Grunderwerbsteuer nicht berücksichtigt. Diese Regelung hat der Bundesfinanzhof nun untersagt. Denn beim Eigentümerwechsel  - auch bei Zwangsversteigerungen - bleibt das Verwaltungsvermögen bei der Wohnungseigentümergemeinschaft, während die Eigentümer selbst über "ihren" Anteil nicht frei verfügen können. Ab sofort darf die Instandhaltungsrücklage bei der Bemessung der zu zahlenden Grunderwerbsteuer nicht mehr außen vor bleiben. Dadurch steigt im Regelfall die Grunderwerbsteuer. Urteil des BFH, II R 49/17

Quelle: eigene Recherche, Asscompact

Altersvorsorge ist weiterhin ein zentrales Sparmotive der Deutschen und die persönliche Altersvorsorge bleibt mit 55% das meistgenannte Sparmotiv; laut dem Ergebnis der Frühjahrsumfrage 2021 zum Sparverhalten der Bundesbürger des Meinungsforschungsinstitut Kantar. Befragte wurden im Auftrag des Verbands der Privaten Bausparkassen über 2.000 Bundesbürger im Alter von über 14 Jahren. Und nur eines der beliebtesten Sparmotive hat demnach im Frühjahr 2021 an Beliebtheit gewonnen: Wohneigentum! Und dies durchgehend bei Eigentumswohnungen und Doppelhaushälften, Reihenhäusern und freistehenden Einfamilienhäusern. Sogar auch bei Mehrfamilienhäusern.
„Corona hat die Sehnsucht nach eigenen vier Wänden verstärkt“, erklärt Christian König, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Privaten Bausparkassen. Das der Wunsch nach Verbesserung der Wohnsituation für viele Menschen aktuell ganz oben auf Wunschliste steht, können wir mit unserer Marktanalyse bestätigen. Auch die starken Preisanstiege der letzten Jahre haben daran nichts geändert.

Aber viele der „Neuen“ Immobiliensuchenden kommen aufgrund falscher Suchkriterien und unzureichender Marktkenntnisse nicht zum Erfolg. Nutzen Sie unsere Erfahrung und Unterstützung! Senden Sie uns unter www.wohn-traeume.com/leistungen/sie-suchen unverbindlich und garantiert kostenfrei Ihre Suchkriterien, damit wir Ihnen professionell zum Erfolg verhelfen können.

Wir freuen uns auf Ihre Wünsche!

Quelle: eigene Recherche, Asscompact

Freitag, 16 April 2021 10:06

Typische Fehler beim Immobilienkauf !

An vielen Orten in Deutschland ist durch das knappe Verkaufsangebot an Einfamilienhäusern, Reihenhäusern, Doppelhaushälften und Eigentumswohnungen der Traum von der eigenen Immobilie für Immobilien Käufer nur schwer zu realisieren. Viele Käufer machen zusätzlich unnötige Fehler, die die Chance zum Immobilien Erwerb zusätzlich erschweren.

Das Ergebnis einer aktuellen Umfrage von Homeday zeigt, dass rund 4 von 10 Immobilienmakler davon ausgehen, dass 30 bis 50% der Immobilien Käufer ohne - oder ohne ausreichende - Vorbereitung zum Besichtigungstermin erscheinen. 3 von 10 Immobilienmaklern gaben an, dass mehr als die Hälfte der Immobilien Käufer schlecht vorbereitet zur Besichtigung kommen. Die Chancen eine passende Immobilie zu kaufen reduziert sich dadurch erheblich.

Nach den typischen Fehlern beim Immobilien Kauf gefragt, gaben die regionalen Makler des Unternehmens Homeday an, dass die Immobilien Käufer mit 75 % am häufigsten ihre finanziellen Möglichkeiten überschätzen. Platz 2 mit 68% belegen die Immobilien Käufer, die sich in der derzeitigen Marktsituation „zu viel Zeit lassen“ und in der Konkurrenz mit anderen Immobilien Käufern das Nachsehen haben. Der dritt häufigste Fehler ist ein zu geringes Eigenkapital.
Eine gute Vorbereitung erhöht die Chancen deutlich. Immobilien Käufer, die Ihr Budget mit der Bank vor der ersten Besichtigung erarbeitet haben, den benötigten Wohnraum genau kennen und detaillierte Vorstellungen von der Mikrolage für das neue Einfamilienhaus, Reihenhaus, die Doppelhaushälfte oder Eigentumswohnung haben, sind ihren Mitbewerbern um die begehrte Immobilie immer mindestens einen Schritt voraus.

Quelle: eigene Recherche, Homeday, Asscompact

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