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Artikel nach Datum gefiltert: Juni 2021

Laut einer Studie von ImmobilienScout24 in den letzten 12 Monaten an 155.000 Verkaufsobjekten im Deutschen Immobilienmarkt erzielen Gebäude mit hoher Energieeffizienz im Durchschnitt um 23% höhere Verkaufspreise als unsanierte Vergleichsobjekte. Die Steigerungen sind sowohl bei Einfamilienhäusern, Reihenhäusern, Doppelhaushälften als auch bei Mehrfamilienhäusern und Eigentumswohnungen zu beobachten. Weitere interessante Ergebnisse der Studie: Vor allem im ländlichen Raum lassen sich energieeffiziente Gebäude um bis zu 31% teurer verkaufen als unsanierte. Und energetisch sanierte Altbauten in Großstädten erzielen bis zu 44% Wertsteigerung gegenüber unsanierten Vergleichsobjekten. Allerdings sind laut dem BuVEG zufolge immer noch ca. 60% der rund 22 Millionen Gebäude in Deutschland in einem energetisch unzureichend Zustand.

Wenn Sie Fragen zur Verbesserung der Energieeffizienz Ihrer Immobilie und deren energetischer Verbesserung haben, beraten wir Sie gerne zu diesem Thema.

 

Quelle: eigene Recherche, Asscompact

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Freitag, 18 Juni 2021 09:54

Nachbars Ast einfach abschneiden?

Stehen Bäume und Büsche nah an oder auf Grundstücksgrenzen, ergeben sich immer wieder Nachbarschaftsstreitigkeiten. Und mit den wachsenden Pflanzen wächst auch der Streit mit dem Nachbarn.

Der Streit über eine 40 Jahre alte Schwarzkiefer, die seit mehr als 20 Jahren in den Nachbargarten ragt und fast 15 m hoch gewachsen ist, führte die Streitparteien jetzt sogar bis zum BGH. Denn der sich durch den Baum und die herabfallenden Äste, Zapfen und Nadeln belästigt fühlende Nachbar hatte in „Selbsthilfe“ die überhängenden Äste gekappt. Seiner Aufforderung nach Rückschnitt war der Baumbesitzer zuvor nicht nachgekommen. Dieser wiederrum forderte seinen Nachbar auf, wegen der ansonsten gefährdeten Standfestigkeit des Baumes keine weiteren Äste abzuschneiden.

In allen Vorinstanzen bekamen die Baumbesitzer Recht. Der BGH sah die Sache anders, hob das Urteil auf und gab die Sache zur erneuten Verhandlung an das Berufungsgericht zurück. Denn die seinerzeitige Urteilsbegründung mit § 910 BGB sei mittlerweile überholt. Der BGH führt an, dass das Selbsthilferecht nach der Vorstellung des Gesetzgebers einfach und allgemein verständlich ausgestaltet sei. Es unterliegt keiner Verhältnismäßigkeits- oder Zumutbarkeitsprüfung. Des Weiteren liegt die Verantwortung dafür, dass Äste und Zweige nicht über die Grenzen des Grundstücks hinauswachsen, beim Baumbesitzer. Kommt dieser seiner Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung nicht nach und lässt Zweige über die Grundstücksgrenze wachsen, kann er von seinem Nachbarn nicht verlangen, das Abschneiden der Äste zu unterlassen. Selbst die Gefahr des Absterbens des Baumes ist zumutbar.

Die BGH-Richter machten in ihrer Urteilsbegründung aber auch deutlich, dass das Selbsthilferecht durch naturschutzrechtliche Regelungen (Baumschutzsatzungen oder -verordnungen) eingeschränkt sein könnte. Und wenn ein Baum ordnungsgemäß bewirtschaftet wird, muss der Nachbar die „Verunreinigungen“ durch Äste, Zapfen und Blätter akzeptieren, die durch Wind und Wetter auf sein Grundstück regnen.

BGH, Urteil vom 11.06.2021 – V ZR 234/19

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Freitag, 11 Juni 2021 04:37

Nachhal­tigkeit ist „der“ Trend !

Die Berlin Hyp erstellt regelmäßig mit Ihrer Umfrage ein „Trendbarometer“. Die aktuelle Umfrage unter mehr als 230 Immobilienexperten aus dem In- und Ausland hatte die Nachhaltigkeit und dessen wachsende Bedeutung zum Thema. Bei den Umfrage-Ergebnissen zu 6 Themenkomplexe wurden die Meinung der Experten denen der allgemeinen Bevölkerung gegenübergestellt:

  1. Nachhaltigkeit ist zunehmend essenziell für die Immobilienbranche 
    Für 92 % der Befragten ist sie wichtig bis sehr wichtig. 

  2. Zertifizierung wird immer wichtiger 
    Für 71 % der Befragten ist eine nachhaltige Zertifizierung von Immobilien wichtig bis sehr wichtig. Die Zahl der als nachhaltig zertifizierten Gebäude ist noch immer sehr gering, obwohl sie in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen ist. Zertifikate werden in der Immobilienbranche grundsätzlich als sinnvoll angesehen und häufig auch von Mietern verlangt. 

  3. Taxonomie-Konformität als wichtiges Vermarktungsargument 
    55 % haben großes bis sehr großes Interesse an einer Transformation ihrer Gebäude bis hin zur „Taxonomie-Konformität“ (Einhaltung der von der EU zur Einhaltung von Umweltzielen vorgegeben Kriterien) sind. 27 % der Befragten haben daran ein eher geringes Interesse. Zukünftig wird wohl ein Wettbewerbsnachteil entstehen und die Investorennachfrage sinken, wenn man sich nicht an die neuen Standards anpasst und den Nachhaltigkeitsgrad eines Objektes nicht angeben kann. 

  4. CO2-Steuer polarisiert 
    49 % der befragten Experten halten die CO2-Steuer auf Immobilien für etwas wirksam bis sehr wirksam, 34 % für weniger wirksam bis unwirksam. Das Meinungsbild der Bevölkerung ist deutlich anders. Hier halten 62,5 % die CO2-Steuer für eher unwirksam. Und 72,1 % sind grundsätzlich nicht bereit, CO2-Steuer zu zahlen. Ob eine CO2-Bepreisung das Nutzerverhalten verändert und den Ausstoß von CO2verringert ist fraglich. In der Vergangenheit zeigten z.B. die Preiserhöhungen auf Kraftstoff und Heizmittel kaum Auswirkungen auf den Verbrauch. 

  5. Nachhaltige Finanzierungs- und Refinanzierungsprodukte auf dem Vormarsch 
    79 % gehen davon aus, dass Re-Finanzierungsprodukte die die Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen, für ihr Unternehmen immer wichtiger werden. Hierdurch können mehr klimaneutrale, energie- und ressourceneffiziente sowie kreislauforientierte Projekte auf den Weg gebracht werden.
     
  6. Vermieter sollen künftig die Hälfte des CO2-Preises tragen 
    Für Neubauten sollen die Standards angehoben und Heizungen, die nur mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können, nicht mehr gefördert werden. Hier ist weiterhin sinnvoll, Investitionen in die energetische Optimierung im Gebäudebestand zu tätigen.  

Wenn Sie Fragen zur Nachhaltigkeit Ihrer Immobilie und deren energetischer Verbesserung haben, beraten wir Sie gerne zu diesem Thema.

 

Quelle: eigene Recherche, Hüttig&Rompf

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Freitag, 04 Juni 2021 02:55

Mietpreisbremse weitestgehend verpufft !

Die 2015 in Deutschland eingeführte Mietpreisbremse konnte die Mietsteigerungen nicht stoppen. Wie zu erwarten ist das Gegenteil der politisch gewollten Marktregulierung ist eingetreten. In den betroffenen Städten sind die Mieten seit Einführung der Mietpreisbremse laut einer aktuellen Analyse von immowelt um bis zu 51% (Berlin) gestiegen. An der steigenden Inflation seit 2015 kann es nicht gelegen haben, denn diese beträgt nur 8%.

In den 6 Jahren mit Mietpreisbremse kletterten die Angebotsmieten in Berlin um 51%. Wurden in 2015 pro m² im Median noch 8,50 Euro gefordert, sind dies mittlerweile 12,80 Euro/m². Auf diesen großen Anstieg hatte der Berliner Senat mit dem Mietendeckel reagiert. Dieser wurde  nach nur einem Jahr vom Verfassungsgericht gekippt. Eine immowelt-Prognose rechnet in der Folge der Entscheidung für die vom Mietendeckel betroffenen Wohnungen mit einem Mietanstieg von 11% bis zum Ende diesen Jahres. Nicht nur in den teuersten deutschen Städten ist die Mietpreisbremse verpufft. Neben München mit +32%, Stuttgart mit +28%, sowie Frankfurt, Hamburg und Köln mit +18 bis +21% Mietsteigerung sind auch kleinere Städte mit starker Wirtschaft und Infrastruktur oder klassische Studentenstädte von steigenden Mieten bis zu 38% betroffen.

Statement von Prof. Dr. Cai-Nicolas Ziegler: „Die einzige Möglichkeit, um nachhaltig ein stabiles Mietniveau zu bekommen, ist bauen. Besonders im preisgebundenen Segment ist die Politik gefragt, Lösungen für Geringverdiener zu schaffen.“ Wenn Sie Fragen zur Mietpreisbremse oder zur Schaffung öffentlich geförderten Wohnraums haben, beraten wir Sie gerne zu diesem Thema.

 

Quelle: eigene Recherche, asscompact

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