Der Bundesfinanzhof hat in letzter Instanz entschieden: Wenn ein Mitglied einer Erbengemeinschaft eine Immobilie aus dem Nachlass dieser Erbengemeinschaft herauskauft und weiterverkauft, muss er auf den Gewinn keine Einkommensteuer bezahlen.
Der BFH begründet seine Entscheidung wie folgt: Voraussetzung für die Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes sei nämlich, dass das veräußerte Vermögen zuvor auch angeschafft worden sei. Dies sei in Hinblick auf den Kauf von Anteilen an einer Erbengemeinschaft bezüglich des zum Nachlass gehörenden Vermögens nicht der Fall. Der Verkauf ist in diesem Fall kein Spekulationsgeschäft.
BFH, Urteil vom 26.09.2023, Az.: IX R 13/22
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