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Freitag, 14 Mai 2021 10:24

Hauptwasserhahn vorsorglich absperren ?

Hauptwasserhahn vorsorglich absperren ? Foto: Ioulia Bolchakova / 123RF

Das OLG Celle musste einen Fall entscheiden, bei dem in einer Zahnarztpraxis ein Wasserschaden von 200.000 Euro entstanden war. Die Frage war, ob ein Versicherungsnehmer grob fahrlässig handelt, wenn er vor Verlassen der Immobilie den Hauptwasserhahn nicht abdreht? Wer in Abwesenheit seine Wohnungstür offen stehen lässt, darf sich nicht wundern, wenn bei seiner Rückkehr ein paar Dinge fehlen. Ein derartiges Verhalten begründet in der Regel ein Mitverschulden des Geschädigten. Trifft das aber auch zu, wenn der Zahnarzt vor dem Urlaub das Hauptwasserventil nicht absperrt?

Die Versicherung bezahlte den Schaden, verklagte den Installateur aber wegen dessen fehlerhaften Einbaus der Desinfektionsanlage in das Frischwassersystem auf Erstattung. Das Landgericht Verden hielt diesen Einwand für begründet und verurteilte das Installationsunternehmen aber nur zum Ersatz des hälftigen Schadens. Der Zahnarzt habe es grob fahrlässig unterlassen, das Wasser vor seinem dreiwöchigen Urlaub abzusperren. In der Berufungsverhandlung gab das Oberlandesgericht Celle dem Versicherer Recht und verurteilte das Installationsunternehmen zum vollen Schadenersatz. Denn einem Gutachten zufolge stehe fest, dass das Unternehmen die Rohrverbindung fehlerhaft hergestellt habe. Ein Mitverschulden des Zahnarztes verneinte das Gericht, denn es konnte nicht festgestellt werden, ob das Wasser über einen längeren Zeitraum oder nur über Nacht ausgetreten sei. Unter letzteren Umständen hätte der Schaden auch im normalen Betrieb entstehen können. Jede Nacht den Hauptwasserhahn zu schließen, sei allgemein unüblich.

OLG Celle, Urteil vom 07.04.2021 – 14 U 135/20

Quelle: eigene Recherche, asscompact

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