News

Mittwoch, 17 November 2021 10:40

Darf Wärmedämmung ins Nachbargrundstück ragen ?

Darf Wärmedämmung ins Nachbargrundstück ragen ? Foto: rades6 / 123RF

Aktuell hatte der Bundesgerichtshof in letzter Instanz einen Streit unter Kölner Nachbarn zu entscheiden, weil die nachträgliche Dämmung eines Altbaus in den Garten des Nachbarn ragt. Der BGH entschied:

  1. Neubauten müssten so errichtet werden, dass die Wärmedämmung in den Grenzen des eigenen Grundstücks bleibt.
  2. Die nachträgliche Dämmung eines Altbaus darf bis zu maximal 25 cm über das Grundstück hinaus gehen.
  3. Bundesländer dürfen die nachträgliche Wärmedämmung mit eigenen Vorschriften regeln.

So muss z.B. nach nordrhein-westfälischem Landesrecht der Nachbar den Überbau dulden, wenn eine vergleichbare Wärmedämmung mit vertretbarem Aufwand anders nicht machbar ist und wenn die Überbauung sein Grundstück nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt. Denn mit der energetischen Gebäudesanierung soll Energie eingespart werden und das liegt im allgemeinen Interesse. Für den Verlust an Grundstück steht dem Nachbarn ein entsprechender finanzieller Ausgleich zu.

(Az. V ZR 115/20). Quelle: eigene Recherche

Folgen Sie uns auf

Mitglied bei

Ivd
foerderverein
wuppertal-aktiv

Telefon - Rückruf - Anfrage

Zurzeit ist unser Büro nicht besetzt!
Für einen Rückruf bitten wir Sie um unten genannte Angaben.

Telefon - Rückruf - Anfrage

Ihre Rückruf - Anfrage wurde erfolgreich versendet