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Die Stadt Wuppertal hat ihr Solar- und Gründachkataster überarbeitet und stellt jetzt allen Interessierten aktuelle Daten zur Verfügung. Damit in Zukunft mehr Menschen in Wuppertal auf Solarenergie und begrünte Dächer setzen.

Im neuen Solardachpotentialkataster kann ermittelt werden, welches Potenzial ein Dach in Sachen Sonnenenergie hat und wie sich eine Anlage planen, installieren und finanzieren lässt. So sollen die hiesigen Bewohner zukünftig unabhängiger von steigenden Energiepreisen werden. Zusätzlich lässt sich prüfen, wieviel CO² eine solche Anlage einspart. 

Mit dem Gründachpotenzialkataster wird ausgewiesen, welche Dachflächen grundsätzlich für eine Begrünung geeignet sind. Und was eine Begrünung leisten kann. Je nach Substratdicke variiert die zurückgehaltene Regenwassermenge, die CO²-Bindung und Dämmwirkung. Informationen zur Planung einer Dachbegrünung werden ebenfalls gegeben. 

Zusätzlich bietet die Dachbegrünung noch einen Spar-Effekt, denn Hausbesitzer müssen bei einer begrünten Dachfläche nur für 40 Prozent der gesamten Dachfläche Regenwassergebühr bezahlen. 

Grundsätzlich ist die Installation einer Solaranlage in Kombination mit der Dachbegrünung möglich und kann Vorteile für den Wirkungsgrad von Solaranlagen haben.

Karten, Infos, Links und Ansprechpartner

Quellen: eigene Recherche, Stadt Wuppertal, keine Gewähr für die Angaben, Foto: © paylessimages / 123RF

Freitag, 03 Februar 2023 17:35

Wärmepumpen im Altbau

Infoveranstaltung am Mittwoch, 8. Februar 2023, um 19.00 in der Bergischen Volkshochschule.

1. Preise geben nach
Wer die letzten Jahre nicht erfolgreiche war beim Immobilienkauf, kann aktuell wieder günstiger erwerben. Zum ersten Mal seit zwölf Jahren sind die Preise für Wohnimmobilien deutschlandweit gesunken. Außer in Berlin. Wir erwarten weiter sinkende Preise in überschaubarem Ausmaß.

2. Zinsanstieg verlangsamt sich
Der Vorteil sinkender Kaufpreise wirkt sich bei viel Eigenkapital günstig aus. Muss der Immobilienkauf größtenteils mit einem Darlehn finanziert werden, schwindet der Preisvorteil zusammen. Wir rechnen in 2023 mit moderaten Zinssteigerungen

3. Mehr Förderung
Ab April 2023 unterstützt der Bund den Immobilienkauf zur eigenen Nutzung. 1,1 Milliarden Euro sind zur Förderung von Wohneigentum für Familien und für den klimafreundlichen Neubau vorgesehen. Familien mit weniger als 60.000 Euro Jahreseinkommen sollen zinsgünstige Darlehen der KfW-Bank bekommen, die sich mit jedem Kind um 10.000 Euro erhöhen.

4. Wohngeld auch für Eigentümer
Mit dem seit Januar 2023 geltenden Wohngeld-Plus-Gesetz kann „Wohngeld“ auch zur Tilgung eines Wohnkredits beantragt werden. Die genaue Höhe des Wohngelds hängt von Einkommen, monatlicher Belastung, Haushaltsgröße und Wohnort ab und wird für jeden Einzelfall berechnet. Der Zuschuss steigt von bisher rund 180 auf bis zu 370 Euro.

5. Höherer Energiestandard im Neubau
Ab 2023 darf der Jahresprimärenergiebedarf neu errichteter Häuser nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nur noch maximal 55 % im Vergleich zu dem gesetzlich definierten Referenzgebäudes betragen.

6. Solardachpflicht soll kommen
Nahezu alle Bundesländer planen zum Klimaschutz früher oder später eine Pflicht zur Installation von Solaranlagen auf allen Neubauhausdächern - bei denen dies möglich ist – einzuführen. Baden-Württemberg führt ab diesem Jahr bereits eine Solardachpflicht auch bei grundlegenden Dachsanierungen ein.

7. Steuervorteil für Photovoltaik
Ab 2023 gibt es zwei steuerliche Erleichterungen für alle, die mit einer Photovoltaikanlage auf dem Hausdach Strom erzeugen oder erzeugen wollen. Für Kauf und Montage kleinerer Photovoltaik-Anlagen bis zu 30kw/h Leistung wird keine Mehrwertsteuer fällig. Und die bisher bestehende Ertragssteuer auf Einnahmen aus Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt-Peak auf Einfamilienhäusern fällt weg.

Quellen: eigene Recherche, Foto: © gopixa / 123RF, keine Gewähr für die Angaben.

Ab 2024 kann die staatlich geförderte Eigenheimrente - Wohn-Riester genannt - zur energetischen Sanierung von Wohneigentum eingesetzt werden.

Die Gesetzesänderung ermöglicht einen energetische besseren Gebäudezustand durch Dämmung oder eine energiesparende Heizung und verringert so die laufenden monatlichen Ausgaben der selbstnutzenden Eigentümer. Im Gegenzug bleibt vom Einkommen mehr zum Leben übrig – auch im Alter. Denn die Rechnung geht durch weiter steigenden Energiekosten und die höheren gesetzlichen Anforderungen ziemlich sicher immer besser auf.

Die Nutzung der Riester-Förderung ist für energetische Sanierungen analog der Nutzung für den altersgerechten Umbau ausgestaltet. Gefördertes Altersvorsorge-Kapital kann für verschiedene Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, neue Außentüren und Fenster, einen Austausch der Heizungsanlage oder deren Optimierung sowie den Einbau digitaler Regelungstechnik eingesetzt werden. Die Maßnahmen müssten jenen Anforderungen genügen, die auch für die steuerliche Förderung gelten. Hierfür braucht es eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens. Bis zu drei Jahre nach Anschaffung der selbst genutzten Immobilie muss für deren Umbau mindestens 6.000 Euro Riester-gefördertes Kapital entnommen werden, zu einem späteren Zeitpunkt müssen es mindestens 20.000 Euro sein.

Quellen: eigene Recherche, assCompact, Foto: © stuartphoto / 123RF

Für 2023 hat die Bundesregierung eine ganze Reihe von Steuerrechtsänderungen zur Entlastung der Steuerzahler auf den Weg gebracht. Durch die geplanten Maßnahmen sollen die Steuerzahler in 2023 um 3,16 Mrd. Euro und bis 2026 um insgesamt ca. 6,9 Mrd. Euro entlastet werden.

Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags

Der Sparer-Pauschbetrag soll von derzeit 801 Euro auf 1.000 Euro für Alleinstehende und von 1.602 auf 2.000 Euro für Ehegatten bzw. Lebenspartner zu erhöhen. 

Erweiterte Nutzung steuerliche Identifikationsnummer

Die Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer soll erweitert und dadurch z.B. die Auszahlung zukünftiger Leistungen des Bundes wie zum Beispiel Nothilfen oder Klimagelder erleichtert werden.

Vollständiger Sonderausgabenabzug bei der Rente

Um eine doppelte Besteuerung zu vermieden, soll der vollständige Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen auf 2023 vorgezogen werden.

Grundrentenzuschlag wird steuerfrei gestellt

Der Grundrentenzuschlag für Niedrigeinkommensbezieher soll steuerfrei gestellt werden. Dadurch könnte der Grundrentenzuschlag ungeschmälert zur Sicherung des Lebensunterhalts beitragen. 

Erhöhung Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder

Der Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder, die sich in Berufsausbildung befinden und auswärts untergebracht sind, soll von 924 Euro auf 1.200 Euro pro Kalenderjahr erhöht werden.

Verbesserte Abschreibung für Immobilien

Zur steuerlichen Verbesserung der Abschreibung von Neubau-Immobilien wird der lineare AfA-Satz von 2 auf 3% angehoben werden. Damit werden zukünftig alle Neubauten grundsätzlich über einen Zeitraum von nur noch 33 Jahren statt wie bisher über 50 Jahre abgeschrieben.

Quellen: eigene Recherche, assCompact, Foto: © ginasanders / 123RF

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